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Sachsen will Rentenurteil rasch umsetzen

Die strittige Doppelbesteuerung sorgt in Sachsen für Tausende Einsprüche. Nach der BFH-Entscheidung will Finanzminister Vorjohann nun schnell handeln.

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Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs können Rentner auf niedrigere Steuern hoffen.
Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs können Rentner auf niedrigere Steuern hoffen. © dpa/Sebastian Kahnert

Dresden. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) zur doppelten Besteuerung von Altersrenten will Sachsen rasch handeln. "Wir werden uns als Freistaat Sachsen auf Bund-Länder-Ebene für eine schnellstmögliche Umsetzung der Urteilsgrundsätze einsetzen", erklärte Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) am Montag in Dresden.

Der Bundesfinanzhof habe klare Urteile gefällt. Die Revisionen der Kläger hätten keinen Erfolg gehabt. "Dennoch hat der BFH zu den noch offenen Fragen bei der Berechnung einer vermeintlichen Doppelbesteuerung Stellung genommen. Damit ist die bisherige Berechnungspraxis der Steuerverwaltung teilweise überholt." In Sachsens Finanzämtern seien derzeit mehr als 8.000 Einsprüche mit Verweis auf eines der beiden Verfahren vor dem BFH anhängig.

Der Bundesfinanzhof hatte zuvor in zwei Entscheidungen den Bund aufgefordert, künftig weder den Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einzubeziehen. Rentner können deshalb auf niedrigere Steuern hoffen.

Zusammen mit der Reform der Einkommensteuer soll in der kommenden Wahlperiode auch die Besteuerung der Rentenbeiträge geändert werden, kündigte das Bundesfinanzministerium an. Eine mögliche Lösung sei, die bislang für 2025 vorgesehene volle Steuerbefreiung der Rentenbeiträge früher umzusetzen. (dpa)