Remse. Klaus-Günter Götze hat für seine Grundsteuererklärung rund vier Stunden gebraucht. Bürokratische Begriffe wie "Hauptfeststellung", "Gemarkung" oder "Zähler und Nenner" bescherten dem 61-Jährigen aus Remse bei Glauchau gehöriges Kopfzerbrechen.
Immer wieder wies das amtliche Steuererklärungsprogramm Elster ihn darauf hin, dass die Angaben zu seinem 2.560 Quadratmeter großen Grundstück nicht stimmen. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ältere Leute das alleine ausgefüllt bekommen", sagt er. Auch er brauchte Hilfe. Erst über die Hotline des örtlichen Finanzamtes bekam er alle Fragen beantwortet.
Wie Götze mühen sich derzeit viele Eigentümer der zwei Millionen Grundstücke in Sachsen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass die derzeitige Berechnung der Grundsteuer basierend auf Werten aus dem Jahr 1935 rechtswidrig ist. Mit der Neuberechnung soll die Besteuerung nun nach dem tatsächlichen Wert einer Immobilie erfolgen und die Steuerlast gerechter verteilt werden.
Bis zum 31. Januar bleibt noch Zeit, um dem Finanzamt die Angaben zum eigenen Grundstück zu übermitteln. Kostenfrei funktioniert das über zwei Wege: Das Bundesfinanzministerium bietet ein Online-Formular für Privatpersonen an, die im Besitz von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauter Grundstücke sind. Dieses ist zwar einfach zu handhaben, deckt aber nicht alle Eigentumsverhältnisse ab. Das Programm Elster (Elektronische Steuererklärung) wirkt dagegen bürokratisch, ist aber für alle geeignet.
So läuft die Grundsteuererklärung in Elster ab:
- 1. Anmeldung bei Elster
- 2. Auswahl des Grundsteuerformulars
- 3. Auswahl der Anlagen
- 4. Eingabe des Aktenzeichens
- 5. Angaben zur Feststellung
- 6. Lage des Grundstücks
- 7. Grundbuchangaben
- 8. Eigentumsverhältnisse
- 9. Eigentümer
- 10. Empfangsvollmacht
- 11. Grundstücksart
- 12. Befreiung oder Vergünstigung
- 13. Fläche und Bodenrichtwert
- 14. Gebäude mit Ertragswert
- 15. Garage
- 16. Wohn- und Nutzfläche
- 17. Überprüfung der Angaben
- 18. Absenden
- Fazit