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Experten beantworten Ihre Fragen zur Grundsteuer

In Sachsen haben es Eigentümer schwer, denn sie müssen alle Angaben für die Grundsteuererklärung selbst ermitteln. Heute beantworten Experten die wichtigsten Fragen am Telefon.

Von Tim Ruben Weimer
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Die Grundsteuer bereitet einigen Eigentümern Kopfschmerzen.
Die Grundsteuer bereitet einigen Eigentümern Kopfschmerzen. © Marijan Murat/dpa

Die sächsischen Finanzämter erwarten bis Ende Oktober zwei Millionen Erklärungen zur Grundsteuer. Bis zum 26. September waren aber erst 433.000 Grundsteuererklärungen eingegangen, das sind rund 24 Prozent. Denn viele Eigentümer haben noch offene Fragen.

Wer gilt eigentlich als Eigentümer?

Als Eigentümer gilt derjenige, der zum 1. Januar 2022 im Grundbuch eingetragen war. Wurde das Grundstück zuletzt verkauft, ist zu beachten, dass die Umschreibung im Grundbuch nicht zeitgleich zum Abschluss des Kaufvertrags stattfindet. Der konkrete Zeitpunkt hängt von den Grundbuchämtern ab. Im Falle von Erbbaurecht müssen die Erbbauberechtigten die Angaben zur Grundsteuer machen. Bei land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz ist jetzt der Eigentümer erklärungs- und auch zahlungspflichtig. Bislang betraf das den Pächter, der dem Eigentümer aber weiterhin Angaben zur Nutzung machen muss.

Wer muss keine Grundsteuererklärung abgeben?

Mieter, denn für sie ist der Eigentümer in der Pflicht. Auch wer Wohnrecht auf einem fremden Grundstück besitzt, muss das Formular nicht selber ausfüllen. Gleiches gilt für Besitzer von DDR-Garagen, hier ist die Kommune Eigentümerin des Grunds und damit erklärungspflichtig. Bei Kleingärten und Gartenlauben kümmert sich der Eigentümer des Grundstücks.

Einige Bundesländer haben Angaben wie Bodenrichtwerte voreingetragen. Warum macht das Sachsen nicht?

Tatsächlich liegen die meisten benötigten Angaben den zuständigen Ämtern bereits vor. Das sächsische Finanzministerium schreibt dazu: „Es war innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich, die bei unterschiedlichen Behörden vorliegenden Daten miteinander zu verknüpfen.“ Zum Teil lägen die Daten nicht in digitaler Form vor. Außerdem seien sie oft stark veraltet, einige noch von 1935. Die Herausforderung sei, „innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit eine der größten Steuerreformen der letzten Jahrzehnte umsetzen zu müssen“.

Wer wird von der Grundsteuer befreit oder bekommt Ermäßigung?

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, werden bei der Steuermesszahl begünstigt. Verläuft eine öffentliche Straße oder ein Fluss oder Bach über das Grundstück, kann dieser Teil von der Grundsteuer befreit werden. Beides kann im Steuerformular beantragt werden. Trotzdem müssen zunächst die Angaben für das komplette Grundstück übermittelt werden.

Kann ich auch den Elster-Zugang eines Bekannten verwenden?

Über welches Elster-Konto die Grundsteuererklärung getätigt wird, ist unerheblich. Es kann genauso gut einem Angehörigen oder einem Bekannten gehören. Allerdings ist gesetzlich vorgeschrieben, dass derjenige genau wissen muss, wessen Daten er übermittelt und auch dessen Adresse kennen muss, teilt das Finanzministerium mit.

Was ist der Bodenrichtwert und wo finde ich ihn?

Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Wert eines Grundstückes pro Quadratmeter innerhalb einer bestimmten Zone an. Er sagt damit nichts über den Wert eines individuellen Grundstücks aus, ist aber trotzdem für dieses verbindlich. Ein Gutachterausschuss ermittelt den Wert alle zwei Jahre anhand verschiedener Daten wie dem regionalen Kaufpreis. Der Bodenrichtwert ist im sächsischen Grundsteuerportal für jedes Flurstück einsehbar.

Mein Grundstück hat mehrere Bodenrichtwerte. Welchen gebe ich an?

Gibt das Grundsteuerportal bei einem Klick auf das Flurstück mehrere Bodenrichtwerte zu verschiedenen Nutzungsarten aus, überlagern sich hier mehrere Zonen. In dem Fall wird der Bodenrichtwert ausgewählt, dessen Nutzungsart am ehesten dem eigenen Grundstück entspricht. Nutzungsarten können zum Beispiel eine Wohnbaufläche, ein Acker oder eine Grünfläche sein. Ein Grundstück kann sich auch über zwei Bodenrichtwertszonen ziehen. Die Grenze der Zonen wird durch eine fette, rote Linie dargestellt. In dem Fall müssen beide Werte bei den „Angaben zum Grund und Boden“ in der Anlage Grundstück eingetragen werden. Mit der Messfunktion muss jeweils die Größe der betroffenen Fläche ausgemessen werden.

Kann ich die Grundsteuererklärung auch auf Papier ausfüllen?

Nur wer keinen Computer oder Internetzugang besitzt, kann die Erklärung schriftlich ausfüllen. Dafür gibt es beim zuständigen Finanzamt amtliche Vordrucke. Auch der Bodenrichtwert und die Ertragsmesszahl sind eigentlich nur im Internet zu finden, können zur Not aber auch beim Finanzamt abgefragt werden.

Wo finde ich die Angabe zur Flur?

In Sachsen werden keine Fluren geführt, das Feld kann daher frei bleiben.

Was mache ich, wenn ich keine Grundrisse von meinem Haus habe?

Die Wohnfläche steht oft auch in den Versicherungsunterlagen. Bei Eigentumswohnungen kann auch in der Nebenkostenabrechnung nachgeschaut werden. Wer keine Angaben zur Wohnfläche findet, muss selbst nachmessen. Dabei sind allerdings die geltenden Vorschriften zu beachten.

Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht bis Ende Oktober schaffe?

Bei ausbleibender Steuererklärung kann das Finanzamt den Wert des Grundstücks schätzen, einen Verspätungszuschlag oder sogar ein Zwangsgeld verordnen. Das betrage zwischen 25 und 250 Euro, heißt es vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Die Finanzämter seien nicht verpflichtet, eine neue Frist zur Abgabe zu setzen. Wer besondere Gründe darlegt, kann diese aber beantragen. Noch gibt es keine offiziellen Aussagen dazu, aber Experten gehen davon aus, dass der Abgabezeitraum für die Erklärung wegen der geringen Rücklaufquote verlängert wird.

Wer kann mir bei der Steuererklärung helfen?

Tatsächlich ist in der Abgabenordnung geregelt, wer bei der Steuererklärung helfen darf. Das kann ein Steuerberater sein oder ein Angehöriger. Auch die Grundstücks- oder Hausverwaltung darf helfen, Lohnsteuerhilfevereine aber nicht.

Hilfestellungen sind unter www.grundsteuer-sachsen.de zu finden.

Leserforum: Haben auch Sie Fragen zur Grundsteuer?

Ihre Ansprechpartner im Telefonforum zur Grundsteuer: Dirk Mohr (l.), freier Steuerberater aus Dresden, Florian Wagner (m.) Mitarbeiter des Finanzamtes Pirna und Frank Lange (r.), Diplom-Finanzwirt aus Chemnitz
Ihre Ansprechpartner im Telefonforum zur Grundsteuer: Dirk Mohr (l.), freier Steuerberater aus Dresden, Florian Wagner (m.) Mitarbeiter des Finanzamtes Pirna und Frank Lange (r.), Diplom-Finanzwirt aus Chemnitz © privat

Welcher Bodenrichtwert ist der richtige? Was zählt zur Wohnfläche und was nicht? Welche Grundstücksart ist die richtige? Am 4. Oktober, 14 bis 16 Uhr, beantworten diese Steuerfachleute Ihre Fragen: