Dresden. Immobilieneigentümer im Freistaat Sachsen, die ihre fällige Grundsteuererklärung trotz Ablauf der Einreichungsfrist noch nicht abgegeben haben, bekommen in den nächsten Tagen Post. So sollen bis spätestens Ende April die ersten schriftlichen Aufforderungen zur zügigen Einsendung der ausstehenden Unterlagen verschickt werden. Das bestätigte jetzt das Finanzministerium auf Anfrage von Sächsische.de.
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