Der aktuelle Bodenrichtwert, das Jahr der Kernsanierung, die richtige Wohnfläche – viele sächsische Eigentümer fürchten, dass sie bei der Grundsteuererklärung Fehler machen und dass das Finanzamt dann bei der Erhebung von falschen Bemessungshöhen ausgeht. Dabei ist eine Korrektur der Grundsteuererklärung möglich, wie Steuerberater Dirk Mohr aus Dresden und Diplom-Finanzwirt Frank Lange aus Chemnitz beim SZ-Telefonforum erklärten.
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