Merken

Im Juli gibt es für viele mehr netto vom brutto

Mit der nächsten Gehaltsabrechnung bekommen viele Arbeitnehmer mehr Geld überwiesen. Weil im Mai ein höherer Steuerfreibetrag beschlossen worden ist, zahlen die meisten Arbeitgeber jetzt rückwirkend.

Von Kornelia Noack
 4 Min.
Teilen
Folgen
Im Juli können Millionen Beschäftigte mit mehr Geld auf dem Konto rechnen.
Im Juli können Millionen Beschäftigte mit mehr Geld auf dem Konto rechnen. © dpa/Marijan Murat

Mit einem Steuerentlastungspaket will die Regierung die gestiegenen Ausgaben abfedern. Das zahlt sich jetzt aus.

Warum gibt es im Juli mehr netto vom brutto?

Der jährliche Steuergrundfreibetrag wurde rückwirkend ab dem 1. Januar von 9.984 Euro auf 10.347 Euro 2022 angehoben. Das bedeutet, wer weniger als 10.347 Euro verdient, der muss darauf keine Steuern zahlen. Für alle anderen Beschäftigten gilt, dass ihr Einkommen bis zu dieser Grenze steuerfrei bleibt. Es wird also weniger Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen und ans Finanzamt gezahlt – das Netto-Einkommen erhöht sich. Arbeitgeber sind nun dazu verpflichtet, die seit Januar zu viel abgezogene Lohnsteuer zu erstatten. Die ersten zahlen das Geld mit dem Juli-Gehalt aus.

Muss ich als Beschäftigter selbst tätig werden?

Im Normalfall nicht. Arbeitgeber berichtigen entweder alle Lohnzettel der Vormonate des Jahres oder ermitteln die Differenz für die Abrechnungsmonate. Beschäftigte sollten ihre Gehaltsabrechnungen prüfen und im Zweifel nachfragen. Falls der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nicht ändern sollte, können die höheren Freibeträge später bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für Beschäftigte, die vor dem 1. Juni aus einem Unternehmen ausgeschieden sind und wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung bereits an das Finanzamt übermittelt hat.

Wie viel Geld erhalten Arbeitnehmer zurück?

Wie hoch die Erstattung genau ausfällt, hängt davon ab, wie viel der Arbeitnehmer verdient. Der Bund der Steuerzahler hat drei Beispielfälle durchgerechnet. Demnach spart eine vierköpfige Familie, bei der beide Elternteile jeweils 3.000 Euro brutto verdienen, 256 Euro im Jahr an Lohnsteuer ein. Durch die rückwirkende Erstattung ab Januar erhalten beide Elternteile zusammen im Juli 150 Euro mehr. Ab August bleiben ihnen dann monatlich 21 Euro netto mehr übrig.

Verdient ein Single 2.500 Euro brutto im Monat, zahlt er laut Bund der Steuerzahler nun jährlich 124 Euro weniger Lohnsteuer. Er erhält im Juli rückwirkend netto 74 Euro mehr Gehalt und ab August dann monatlich 10 Euro mehr. Verdient ein Single 4.000 Euro brutto, bleiben ihm im Juli 80 Euro mehr, ab August dann elf Euro monatlich. Somit beläuft sich die Ersparnis auf 136 Euro.

Profitieren auch Rentner, die sich etwas dazuverdienen?

Jetzt noch nicht. Selbstständige und Rentner, die Lohnsteuer abführen, können die höheren Grundfreibeträge erst in der Steuererklärung für 2022 geltend machen.

Was ändert sich bei den Werbungskosten?

Ebenso rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht sich die Werbungskostenpauschale von 1.000 auf 1.200 Euro. Reicht jemand eine Steuererklärung ein, zieht das Finanzamt den Betrag automatisch vom zu versteuernden Einkommen ab – unabhängig davon, ob der Beschäftigte Kosten hatte oder nicht. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem die Fahrtkosten. Bisher lag die Entfernungspauschale bis zum 20. Kilometer bei 30 Cent und ab dem 21. Kilometer bei 35 Cent. Rückwirkend zum Jahresbeginn gibt es ab dem 21. Kilometer nun 38 Cent. Ursprünglich war diese Erhöhung erst ab dem Jahr 2024 geplant.

Wann kommt die Energiepauschale und was bringt sie mir?

Die 300 Euro sollen im September oder Oktober vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Das Geld muss versteuert werden. Am meisten profitieren Gering- und Normalverdiener. Laut Steuerzahlerbund erhält die vollen 300 Euro, wer unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10.347 Euro liegt. Ein Single mit 72.000 Euro Jahresverdienst bekommt am Ende etwa 181 Euro. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz. Außerdem fällt plötzlich auch wieder Solidaritätszuschlag an.

Ein verheirateter Beschäftigter mit einem Kind, Steuerklasse vier und einem Jahresgehalt von 72.000 Euro bekäme laut Steuerzahlerbund 184 Euro. Würde er 45.000 Euro verdienen, blieben 216 Euro. Anspruch auf die Energiepauschale haben auch Azubis, Werkstudenten oder Studenten, die ein bezahltes Praktikum absolvieren. Bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Rentner gehen leer aus.

Welche Entlastungen gibt es für Familien?

Für jedes Kind, für das in diesem Jahr Kindergeld gezahlt wird, gibt es einen 100-Euro-Kinderbonus. Die Familienkasse weist das Geld automatisch an – voraussichtlich wenige Tage nach dem Juli-Kindergeld. Für Kinder, die erst noch geboren werden, erfolgt die Auszahlung entsprechend später.