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Sachsen kann eigene Grundsteuer-Erklärungen nicht fristgerecht abgeben

Am 31. Januar ist Abgabeschluss für die Grundsteuererklärung. Eigentlich. Sachsen wird die Frist für den Landesbesitz nicht einhalten können. Wo es hakt.

Von Annette Binninger
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Am 31. Januar ist Abgabeschluss für die Grundsteuererklärung. Der Freistaat wird es bis dahin nicht schaffen.
Am 31. Januar ist Abgabeschluss für die Grundsteuererklärung. Der Freistaat wird es bis dahin nicht schaffen. © Claudia Hübschmann

Dresden. Der Freistaat Sachsen kann nicht bis zum Fristende am 31. Januar 2023 alle für seine landeseigenen Grundstücke und Immobilien erforderlichen Grundsteuer-Erklärungen abgeben. Das ergab eine Stichproben-Befragung von Sächsische.de bei besonders stark betroffenen Landesministerien. Nachzügler sei derzeit unter anderem das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, zu dem der Staatsbetrieb Sachsenforst gehört. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums.

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