Sachsen kann eigene Grundsteuer-Erklärungen nicht fristgerecht abgeben
Am 31. Januar ist Abgabeschluss für die Grundsteuererklärung. Eigentlich. Sachsen wird die Frist für den Landesbesitz nicht einhalten können. Wo es hakt.
Dresden. Der Freistaat Sachsen kann nicht bis zum Fristende am 31. Januar 2023 alle für seine landeseigenen Grundstücke und Immobilien erforderlichen Grundsteuer-Erklärungen abgeben. Das ergab eine Stichproben-Befragung von Sächsische.de bei besonders stark betroffenen Landesministerien. Nachzügler sei derzeit unter anderem das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, zu dem der Staatsbetrieb Sachsenforst gehört. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums.