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Letzte Frist für Erklärung zur Grundsteuer

Das Döbelner Finanzamt verlängert den Abgabetermin. Danach droht Säumigen ein Verspätungszuschlag.

Von Cathrin Reichelt
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Bis 31. Januar haben die Grundstückseigentümer der Region ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer einreichen müssen. Jetzt hat das Döbelner Finanzamt die Frist verlängert
Bis 31. Januar haben die Grundstückseigentümer der Region ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer einreichen müssen. Jetzt hat das Döbelner Finanzamt die Frist verlängert © Symbolfoto: dpa

Region Döbeln. Bereits bis zum 31. Januar hätten Grundstückseigentümer die Feststellungserklärung zur Grundsteuer beim Döbelner Finanzamt einreichen müssen. Doch bisher fehlen noch reichlich zwölf Prozent von insgesamt 32.000 Erklärung.

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