Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Tagen ein wegweisendes Urteil zugunsten von Kleinsparern gefällt. Demnach muss die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig langjährige Prämiensparverträge höher verzinsen. Für den Fall, der vor dem XI. Zivilsenat des BGH verhandelt worden war, hatten sächsische Verbraucherschützer 1.384 Fälle gebündelt und eine Musterklage gegen das Geldinstitut angestrengt. Das Ergebnis ist nicht nur für diesen Personenkreis bedeutsam, sondern womöglich für Hunderttausende Sparer bundesweit.
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