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Fleisch und Wurst sollen teurer werden

Eine Studie des Bundesministeriums hält eine Abgabe fürs Tierwohl für rechtlich möglich. Dafür gibt es drei Wege.

Von Wolfgang Mulke
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40 Cent mehr pro Kilogramm Fleisch wird empfohlen.
40 Cent mehr pro Kilogramm Fleisch wird empfohlen. ©  pixabay.com

Mit einer Abgabe könnte der Fleischkonsum in Deutschland teurer werden, um mit den Einnahmen die Tierhaltung zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Das könnte der Start für den Umbau der Tierhaltung sein, sagt der frühere Landwirtschaftsminister Jochen Borchert. Eine nach ihm benannte Kommission hatte 40 Cent mehr pro Kilogramm Fleisch vorgeschlagen. Bei Käse beträgt der empfohlene Aufschlag 15 Cent, bei Butter zwei Cent. Mit den Einnahmen soll der Bund die Investitionen der Bauern in komfortablere Ställe finanzieren und eine Prämie für mehr Tierwohl finanzieren. Zugleich wollen die Experten ein Label einführen, an dem die Kunden den Grad des Tierwohls beim Einkauf erkennen können.

Der Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist selten so hoch wie beim Fleischkonsum. Eine große Mehrheit der Verbraucher will mehr Tierwohl in den Ställen. Doch an der Ladentheke wird vor allem nach den günstigsten Angeboten gegriffen. Verbessern Landwirte die Haltungsbedingungen für Geflügel, Schweine oder Rinder, kostet sie das viel Geld. Ihre Erzeugnisse müssten teurer werden. Gegen Billigangebote aus dem In- und Ausland hätten hiesige Erzeuger kaum eine Chance. Wir kommen nicht um politische Instrumente herum“, sagt deshalb Martin Scheele, der die 275-seitige Studie mit verfasst hat.

Der Umfang der Expertise deutet schon an, dass eine rechtssichere Lösung nicht ganz einfach ist. Denn der europäische Binnenmarkt setzt nationalen Alleingängen hier Grenzen. So ist eine reine Verteuerung des Fleisches zur Förderung heimischer Landwirte beim Einkauf wohl vom Tisch. Es ist nicht zulässig, Angebote aus dem Ausland mit einer Abgabe zu belegen, die anschließend nur den deutschen Landwirten zugutekommt. „Das wäre ein Verstoß gegen das EU-Recht“, erklärt Mitautor Ulrich Karpenstein. Hier haben die Juristen wohl auch aus der Pkw-Maut gelernt, die letztlich an der Diskriminierung ausländischer Autobesitzer gescheitert ist.

Ein Soli für Huhn, Schwein und Rind

Stattdessen weist die Studie drei Möglichkeiten zur Finanzierung besserer Haltungsbedingungen aus. Am leichtesten erscheint die Einführung einer Ergänzungsabgabe auf die Einkommenssteuer, also ein Soli für Huhn, Schwein und Rind. Rechtlich wäre dies problemlos. Allerdings erkennen die Autoren darin keine Lenkungswirkung für das Verbraucherverhalten. An der Kasse im Supermarkt würde sich für die Konsumenten nichts ändern. Schließlich müssten auch Veganer oder Vegetarier für mehr Tierwohl zahlen.

Beeinflusst würde das Verbraucherverhalten dagegen von einer Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für tierische Produkte von derzeit sieben auf 19 Prozent oder alternativ aller Lebensmittel auf zehn Prozent. Auch eine reine Tierwohlabgabe pro Kilogramm hätte eine Steuerungswirkung. Diese beiden Varianten müssten jedoch in Einklang mit dem EU-Recht gebracht werden. Das halten die Juristen grundsätzlich für möglich, wenn die Zweckbindung der Einnahmen entfällt.

„Für mich geht es nicht um das ob, wir reden über das wie“, sagt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Sie will einen parteiübergreifenden Konsens für den Systemumbau erreichen. Für ein Gesetz noch in dieser Wahlperiode ist die Zeit auch sehr knapp. Ende Juni beendet der Bundestag seine Arbeit praktisch.

Tierwohl in Stufen

Stufe 1

Tieren soll im Vergleich zum gesetzlichen Standard mehr Platz und Beschäftigungsmaterial geboten werden. Für Milchkühe ist die Laufstallhaltung oder eine Kombinationshaltung vorgesehen, bei der Anbindehaltung wahlweise mit Weidegang (mindestens 120 Tage und sechs Stunden pro Tag) oder täglichem Aufenthalt für zwei Stunden in einem ganzjährig nutzbaren Laufhof kombiniert wird. Für Mastrinder und Kälber ist die Fixierung ausgeschlossen. Zudem gelten für alle Nutztierarten Mindestvorgaben, etwa hinsichtlich Platz, Lauf- und Liegeflächen, Belüftung, Tränken sowie Raufutterangebot. Ferkel dürfen frühestens nach 25 Tagen abgesetzt werden. Das Kürzen der Schwänze ist bei Ferkeln unter vier Tagen während einer Übergangszeit erlaubt, wenn es zum Schutz des Tieres nötig ist. Stufe 1 soll durch freiwillige Maßnahmen 2025 für mindestens 50 Prozent der Tiere gelten.

Stufe 2

Für Milchkühe und Rinder sind ein größeres Platzangebot mit Außenklimazugang, planbefestigte Laufflächen, eingestreute Liegeflächen und der generelle Verzicht auf Fixierung vorgesehen. Ein größeres Platzangebot sowie Außenklimakontakt gelten auch für Geflügel und Schweine, wobei für letztere erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Struktur und Bodenbeschaffenheit der Buchten vorgesehen sind. Außerdem bestehen erhöhte Ansprüche an die Belüftung, die Lichtverhältnisse sowie die Anzahl und Beschaffenheit von Tränken. Ferkel dürfen frühestens nach 28 Tagen abgesetzt werden.

Stufe 3

Für Milchkühe und Rinder sind Außenklimaställe, Laufhof-Zugang, Weidegang sowie 60 Prozent Raufutteranteil vorgeschrieben. Geflügel und Schweine kriegen mehr Platz, für letztere sind unperforierte Buchtenoberflächen vorgeschrieben. Für Geflügel ist der ganzjährige Freilandauslauf (außer bei Extremwitterung) vorgesehen. Ferkel dürfen frühestens nach 35 Tagen abgesetzt werden.