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Lokführerstreik: Gericht weist Berufung der Bahn zurück

Die Bahn scheitert mit dem Versuch, den Streik der GDL zu beenden. Der Arbeitskampf geht weiter.

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Das Logo der Deutschen Bahn (DB) spiegelt sich am Hauptbahnhof in Berlin in einer Glasfassade. Die Lokführergewerkschaft GDL streikt seit Donnerstag, 2 Uhr im Personenverkehr.
Das Logo der Deutschen Bahn (DB) spiegelt sich am Hauptbahnhof in Berlin in einer Glasfassade. Die Lokführergewerkschaft GDL streikt seit Donnerstag, 2 Uhr im Personenverkehr. © Paul Zinken/dpa

Frankfurt/Main. Der Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn ist mit juristischen Mitteln derzeit nicht zu stoppen. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte am Freitag in zweiter Instanz eine von der Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.

Der Konzern hatte zuvor angekündigt, das Urteil in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht prüfen lassen zu wollen. "Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist", teilte eineSprecherin mit. "Dennoch sehen wir es als unsere Verantwortung, im Interesse unserer Kunden nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden."

Mit der Einstweiligen Verfügung wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen, den die GDL am Donnerstag auch auf den Personenverkehr ausgeweitet hatte. Das Arbeitsgericht wies den Antrag zurück. Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen.

Die GDL hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem Mai erfüllt würden. Damit geht der Arbeitskampf am Freitag voraussichtlich weiter. Der Streik soll noch bis Dienstagmorgen andauern.

Weselsky lehnte neues Angebot der Bahn ab

Zuvor hatte der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky ein nachgebessertes Bahn-Tarifangebot ausgeschlagen, weil es nicht für alle GDL-Mitglieder gelten solle. Nach seiner Darstellung verlangt der Staatskonzern, den Geltungsbereich eines neuen Tarifvertrags wie bislang auf das Fahrpersonal zu begrenzen. "Damit wird klar erkennbar, dass die DB einem Teil der GDL-Mitglieder ihre verfassungsgemäßen Rechte entziehen will", sagte der Gewerkschafter dem "Spiegel". Damit drohe eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse.

"Die Zielsetzung des Bahnvorstandes ist die Existenzvernichtung der GDL", hatte Weselsky bereits am Donnerstagmorgen in Leipzig erklärt. Mit ihren rund 38 000 Mitgliedern sieht sich die GDL im scharfen Wettstreit mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. Nach dem 2015 verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz soll bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" wird dieser Grundsatz genannt. In einem Großteil der rund 300 Bahnbetriebe ist das aus Sicht der Bahn die EVG.

Die eigentlich im Fahrbetrieb verankerte GDL sieht sich gezwungen, ihren Einfluss auch auf andere Konzerntöchter auszuweiten - und will die Bedingungen für Werkstattbeschäftigte nun ebenso regeln wie für Angestellte in der Verwaltung oder der Bahn-Infrastruktur. Das erinnert an die Auseinandersetzungen in den Jahren 2014/2015. Damals wollte die Gewerkschaft ihre Tarifhoheit auf Zugbegleiter und Rangierlokführer ausdehnen - und hatte damit nach acht Streikwellen auch Erfolg.

"Unsere Forderungen liegen seit Mai auf dem Tisch"

Die Bahn vermutet hinter dem Fünf-Tage-Streik der GDL politische und juristische Zielsetzungen, die in einem Tarifvertrag nicht regelbar seien. Auch im November 2014 klagte die Bahn gegen laufende Streiks der GDL in der damaligen Tarifrunde. Damals argumentierte die Bahn, dass der Arbeitskampf unverhältnismäßig hohen Schaden anrichte - vergeblich. Die GDL siegte in zwei Instanzen vor den Arbeitsgerichten in Frankfurt. Gewerkschaftschef Weselsky brach nach dem Triumph überraschend den laufenden Streik ab. Damals erklärte er: "Ich stehe an dieser Stelle nicht als Sieger, sondern als derjenige, der die Grundrechte der Lokomotivführer und der Zugbegleiter verteidigt hat."

Vor der jetzigen Gerichtsentscheidung hatte sich der GDL-Chef im "Spiegel"-Interview siegessicher gezeigt: "Was kann man uns vorwerfen? Unsere Forderungen liegen seit Mai auf dem Tisch, bisher scheint es so, als hätten wir alles richtig gemacht. 2015 haben wir 109 Stunden am Stück gestreikt." Das hätten die Gerichte für zulässig gehalten.

Die Bahn hatte der Gewerkschaft am Mittwoch ein neues Angebot unterbreitet und darin eine wichtige Forderung aufgegriffen: Noch in diesem Jahr sollen die Beschäftigten eine Corona-Prämie von bis zu 600 Euro erhalten. Weselsky lehnt das Angebot auch inhaltlich ab und moniert etwa, dass es in diesem Jahr keine Lohnerhöhung geben soll.

Einstweilige Verfügungen gegen Streiks sehr selten

Aus Sicht des Tarifexperten Hagen Lesch vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft kämpft die GDL erneut um ihren Status als Tarifpartner der Bahn. Demnach hätte Weselsky den Status quo bereits im vergangenen Jahr in einer Schlichtung absichern können, die schließlich scheiterte. Dann hätte man erneut eine Regelung wie 2015 finden können, mit der die Koexistenz von EVG und GDL abgesichert worden war - unter Verzicht auf die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes.

Einstweilige Verfügungen gegen Streiks werden von deutschen Gerichten sehr selten verhängt. Ein Beispiel ist die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Frankfurt, das im September 2015 in zweiter Instanz einen Streik der Vereinigung Cockpit bei der Lufthansa stoppte. Die Piloten hätten gegen die Verlagerung von Stellen an die Tochter Eurowings gestreikt, was tariflich gar nicht regelbar sei, hatte der Vorsitzende Richter Michael Horcher damals befunden.

Den Fahrgästen der Bahn bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten. Der Ersatzfahrplan sei am Donnerstag stabil angelaufen, teilte die Bahn mit. Das Unternehmen wollte erneut rund ein Viertel der Fernzüge fahren lassen. Im Regional- und S-Bahnverkehr wird ein Grundangebot von 40 Prozent angestrebt. "Die Streikschwerpunkte liegen im Osten und in einigen Metropolregionen. Insbesondere hier kommt es zu stärkeren Einschränkungen."

Osten besonders stark vom Streik betroffen

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fielen am Donnerstag zahlreiche Züge aus. Manche fuhren mit erheblicher Verspätung. Im Fernverkehr waren laut Bahn rund 25 Prozent der Züge unterwegs. Im Regionalverkehr waren es in den drei Ländern gut 15 Prozent. Auch die S-Bahnen waren betroffen. Hier gab es aber zumindest einige Verbindungen mit größerer Taktung und verkürzten Fahrstrecken.

"Der Ersatzfahrplan läuft stabil", sagte eine Bahn-Sprecherin, die für die drei Bundesländer zuständig ist. Sie rief Reisende auf, sich auf der Internetseite bahn.de über ihre Verbindungen zu informieren und mehr Zeit einzuplanen.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden die Auswirkungen des Streiks vor allem im Regionalverkehr wieder besonders zu spüren sein, betonte die Bahnsprecherin. Die GDL ist im Osten traditionell schlagkräftiger. Die Gewerkschaft bestreikt den Personenverkehr bundesweit seit Donnerstagfrüh für fünf Tage.

Ersatzfahrplan gilt auch am Wochenende

In Sachsen müssen Fahrgäste mit Beeinträchtigungen bei den Linien RB113 und RE50 zwischen Leipzig und Geithain beziehungsweise Leipzig und Dresden rechnen sowie bei den S-Bahnen S2, S3, S4 und S5 in und um Leipzig und den Linien S1 und S3 in und um Dresden. In Thüringen kommt es zu Beeinträchtigungen bei den Linien RE2, RE3 und RB52 zwischen Erfurt und Kassel, Altenburg und Leinefelde sowie der Linie RE1 zwischen Göttingen und Glauchau.

Eingeschränkt verkehren in Sachsen-Anhalt die Linien der S2 zwischen Leipzig und Jüterbog, der S3 zwischen Halle und Leipzig und S5/S5X zwischen Zwickau und Halle. Außerdem gibt es einen Ersatzfahrplan für die Linie der S1 zwischen Schönebeck und Wittenberge sowie für die der S8 zwischen Halle und Zahna/Jüterbog. Regional verkehren die Linien der RE1, RE7, RE13, RE18, RE20, RE30, RE40, RB76 sowie RB78 eingeschränkt. Alle anderen Linien entfallen in den drei Bundesländern komplett.

Auch am Wochenende, an dem viele Rückkehrer aus dem Urlaub erwartet werden, gelte der Ersatzfahrplan, betonte die Bahnsprecherin. Es würden aber keine weiteren Züge eingesetzt. "Die Planung ist ohnehin schon eine große Herausforderung. Es haben sich aber viele Lokführer, die nicht streiken, bereiterklärt, Schichten zu übernehmen, obwohl sie eigentlich freihätten." In Sachsen und Thüringen enden am Wochenende die Sommerferien.