Merken

Immer mehr befristete Jobs

Die Pandemie hat den Arbeitsmarkt verändert. Wer einen Job sucht, bekommt oft Angebote auf Zeit. Die IG BAU warnt vor den Folgen.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Vor allem in der Reinigungsbranche werden oft nur befristete Jobs vergeben. In schwierigen Zeiten wie der aktuellen Corona-Krise müssen die betroffenen Mitarbeiter als ersten gehen.
Vor allem in der Reinigungsbranche werden oft nur befristete Jobs vergeben. In schwierigen Zeiten wie der aktuellen Corona-Krise müssen die betroffenen Mitarbeiter als ersten gehen. © IG Bau

Wer befristet eingestellt wurde, muss zuerst gehen. Eine Erfahrung, die in der Corona-Krise für viele Arbeitnehmer Realität geworden ist. . Im vergangenen Jahr waren nach Angaben der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) 41 Prozent aller Neueinstellungen in Dresden befristet. Von rund 13.000 Arbeitsverträgen, die im zweiten Quartal neu abgeschlossen wurden, betraf das 5.300 Jobs, so die Gewerkschaft unter Verweis auf eine aktuelle Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. In ganz Sachsen hatten demnach 26.000 von insgesamt 74.000 Neueinstellungen ein Ablaufdatum – eine Quote von 36 Prozent.

„Die Zahlen zeigen, dass auf dem heimischen Arbeitsmarkt etwas aus dem Ruder gelaufen ist. In der Corona-Krise können Befristungen für die Betroffenen leicht zur Falle werden, wenn Unternehmen solche Stellen nicht mehr verlängern“, sagt Jörg Borowski, Bezirksvorsitzender der IG BAU Dresden. Nach Beobachtung des Gewerkschafters sind befristete Stellen in Branchen wie der Gebäudereinigung und der Landwirtschaft stark verbreitet. Junge Beschäftigte seien besonders häufig betroffen. Die IG BAU fordert die Bundesregierung dazu auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Befristungen ohne einen sogenannten Sachgrund einzudämmen. Als Sachgründe gelten etwa eine Schwangerschaftsvertretung oder eine Probezeit. Ein aktueller Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass sachgrundlose Befristungen künftig nur maximal 18 anstatt bisher 24 Monate andauern und in diesem Zeitraum nur noch einmal statt wie bisher dreimal verlängert werden dürfen. In Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten sollen solche Verträge auf höchstens 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden. (WeSZ)