In der Krise neue Wege gehen

Der vergangenen Monate waren eine Zeit der Umbrüche. Eine Zeit, die oft auch berufliche Wege verändert hat. Die Corona-Krise hat die Arbeitswelt vor neue Herausforderungen gestellt. Kurzarbeit wurde in vielen Branchen zur unerwarteten Realität. Aber – und auch das zeigen die zurückliegenden Monate– Umbrüche bieten auch unerwartete Chancen. Gerade in der Kurzarbeit sollten die Weichen für die Arbeit der Zukunft gestellt werden, empfehlen Experten.
Der Strukturwandel habe durch die Corona-Pandemie deutlich an Fahrt gewonnen, weiß man bei der Arbeitsagentur. Gerade vor diesem Hintergrund sollten Firmen ihre Beschäftigten für die Anforderungen der kommenden Monate und Jahre fit machen. Die Arbeitsagenturen unterstützen dabei. So können – unter bestimmten Voraussetzungen – bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Ebenfalls wichtig: Eine Weiterbildung, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit begonnen wurde, muss nicht unterbrochen werden. Endet die Weiterbildung erst nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld, kann sie ebenfalls fortgesetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in diesem Fall ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Sind alle Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt, gilt außerdem: Für Arbeitsausfall haben Beschäftigte Anspruch auf Kurzarbeitergeld – auch dann, wenn sie währenddessen eine Weiterbildung machen. Für die Maßnahme gelten gemäß den Richtlinien der Arbeitsagentur verschiedene Vorgaben. So müssen die Beschäftigten dadurch überwiegend Kenntnisse oder Fähigkeiten erwerben, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind.
Die Maßnahme muss an die Gegebenheiten im Betrieb angepasst sein, und sie kann jederzeit abgebrochen oder verschoben werden, wenn es der Betrieb erfordert. Bis 31. Dezember 2020 wurden die Sozialversicherungsbeiträge im Falle eines Arbeitsausfalls zu 100 Prozent übernommen. Seit dem 1. Januar 2021 gilt befristet bis 31. Juli 2023 bei Kurzarbeit: Betrieben kann für Beschäftigte, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge abzüglich des Beitrages zur Arbeitsförderung erstattet werden. Voraussetzungen für eine Erstattung ist dann, dass sie Maßnahme die Vorgaben für berufliche Weiterbildungen nach Paragraf 82 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erfüllt.
Zuschüsse sind möglich
Außerdem muss der zeitliche Umfang dieser Maßnahme mindestens 50 Prozent der Arbeitsausfallzeit betragen. Die Initiative „Zukunftsstarter“ will zudem junge Erwachsene ab einem Alter von 25 Jahren und so genannte geringqualifizierte Beschäftigte, dazu ermutigen, doch noch einen Berufsabschluss zu erwerben – zum Beispiel mit einer Umschulung, einer Ausbildung oder über die Option einer Externen-Prüfung. Unter bestimmten Voraussetzungen können für die Dauer der Maßnahme Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Den Beschäftigten werden die Lehrgangskosten teilweise oder ganz erstattet.
Weiterbildung ist also auch in turbulenten Zeiten eine gute Wahl. Beratung zu allen Möglichkeiten gibt es bei den Arbeitsagenturen. Wer eine Umschulung plant, kann sich darüber hinaus bei verschiedenen Trägern informieren. Das Institut für Berufliche Bildung (IBB) gehört dazu. Bundesweit bieten die Mitarbeiter viele Schulungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende an. Die Bandbreite reicht vom kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich, bis zu Medien- und Dienstleistungsberufen. Auch hier hat man sich auf die Pandemie eingestellt und bietet die Lehrinhalte auch online an – über die virtuelle Online Akademie Viona. In der Krise Chancen sehen – das kann eine Plattitüde sein – aber auch tatsächlich die Möglichkeit zum Neuanfang bieten. Damit es nach den Monaten der Umbrüche auch beruflich irgendwann wieder in ruhigeres Fahrwasser geht, sollte der Anfang schon jetzt gemacht werden.
Informationen zum Antragsverfahren erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. bei ihrem Jobcenter vor Ort oder über die Hotline (gebührenfrei).
Ansprechpartner für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service (AGS). Auch hier gibt es eine gebührenfreie Hotline.