Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Wirtschaft
Merken

Jede 5. Beschäftigte in Sachsen profitiert von zwölf Euro Mindestlohn

Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im vorigen Herbst auf zwölf Euro waren 314.000 Beschäftigte im Freistaat betroffen – vor allem viele Frauen.

Von Michael Rothe
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die gesetzliche Lohnuntergrenze liegt seit Oktober vergangenen Jahres bei zwölf Euro. Sie soll auf Empfehlung der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden.
Die gesetzliche Lohnuntergrenze liegt seit Oktober vergangenen Jahres bei zwölf Euro. Sie soll auf Empfehlung der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Kamenz. Von der Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2022 haben in Sachsen 314.000 Menschen profitiert. Damit hätten zuvor 18,3 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse unter dem Stundenlohn von zwölf Euro gelegen, teilte das Statistische Landesamt am Dienstag mit. Nur in Sachsen-Anhalt sei der Anteil der Niedriglohnempfänger mit 18,6 Prozent noch höher gewesen. Bundesweit seien 14,8 Prozent aller Jobs (5,8 Millionen) vom Lohnplus um im Schnitt 9,1 Prozent betroffen gewesen.

Demnach brachte die Erhöhung vor allem Sachsens Frauen mehr Geld. Ihr Anteil an allen Arbeitsverhältnissen sei mit 21 Prozent höher gewesen als der von Männern mit knapp 16 Prozent. Auch innerhalb der Branchen habe es deutliche Unterschiede gegeben, heißt es. So sei der Dienstleistungssektor mit 20 Prozent stärker betroffen gewesen als das produzierende Gewerbe mit zwölf Prozent. Zum Vergleich: Im vergangenen Herbst hatte der mittlere Bruttostundenverdienst (Median) in Sachsen 16,85 Euro pro Stunde betragen. Im Bund waren es 18,94 Euro – außer für Azubis, Minderjährige, Praktikantinnen/Praktikanten, für die der Mindestlohn nicht gilt.

Sachsens Vergabegesetz wird seit Jahren verschleppt

„Die Erhöhung war ein Erfolg, auch wenn sie durch die Inflation in den letzten Jahren aufgefressen wurde“, sagt die stellvertretende sächsische DGB-Chefin Daniela Kolbe. „Jetzt wäre eine kräftige Erhöhung auf mindestens 13,50 Euro notwendig gewesen“, so die Gewerkschafterin. Es sei „ein Skandal, dass für die kommenden Jahre lediglich eine Mini-Erhöhung vorgeschlagen wurde“. Damit seien Reallohnverluste der Beschäftigten im Mindestlohnbereich programmiert. Um den Niedriglohnbereich auszutrocknen, brauche es auch eine höhere Tarifbindung. Kolbe erneuerte die Forderung, öffentliche Mitteln nicht weiter an Billiganbieter, sondern nur noch an Unternehmen mit Tarifvertrag zu vergeben. Eine entsprechende Novelle des Vergabegesetzes wird seit Jahren verschleppt.

Die gesetzliche Lohnuntergrenze war im Oktober von 10,45 auf zwölf Euro pro Stunde gestiegen. Sie soll auf Empfehlung der Mindestlohnkommission zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden. (SZ/mr)