Wie der Strukturwandelprozess in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier richtig Fahrt aufnehmen kann, dazu hat die Landesregierung am Dienstag ein Handlungsprogramm beschlossen, das noch bis Ende Dezember bei der Bundesregierung eingereicht werden soll. Entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung wird darin ein Verfahren bestimmt, wie die Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetzes verwendet werden sollen. Das Handlungsprogramm ist also die Voraussetzung dafür, dass erste Maßnahmen gefördert werden können.
Der Bund stellt bis zum Jahr 2038 insgesamt 40 Milliarden Euro für alle vier Kohleländer zur Verfügung. Davon fließen rund zehn Milliarden in den Freistaat, größtenteils in große Infrastrukturprojekte. Über die Verwendung von 3,5 Milliarden Euro darf das Land selbst entscheiden. Konkret stehen für die Lausitz jährlich 120 Millionen Euro zur Verfügung und 54 Millionen Euro für das Mitteldeutsche Revier.
Elf Ziele für Sachsen
„Damit der Strukturwandel erfolgreich gelingt, brauchen wir nicht nur Geld, Gesetze und Förderrichtlinien, sondern vor allem Ideen, Konzepte und klare Ziele“, sagte der für den Strukturwandel zuständige Staatsminister Thomas Schmidt (CDU). Und diese Ideen und Konzepte müssen wiederum mit den Vorgaben des Bundes zusammenpassen, damit sie gefördert werden können. Dazu dient das Handlungsprogramm.
Aus den Leitbildern für die beiden Reviere in Sachsen wurden elf Ziele abgeleitet, zum Beispiel die Lausitz zu einer Europäischen Modellregion für den Strukturwandel zu machen. Zwei andere Ziele sind eine moderne und nachhaltige Energieregion sowie Forschung und Innovationen zur Gesundheitsvorsorge anzusiedeln. Für jedes Ziel wurden Handlungsempfehlungen formuliert, 68 insgesamt.
Damit erhalten die Akteure in den Revieren „eine Unterstützung und eine Richtschnur, eigene Projekte zu entwickeln“, so Schmidt. Die Entscheidungen über die Projekte sollen vor Ort gefällt werden. Dazu sollen regionale Begleitausschüsse gebildet werden mit Vertretern aus den betroffenen Kommunen, der Sozialpartner und Projektverantwortlichen. „Das wird ein größeres Gremium werden, dass die Projekte auswählen wird“, versichert der Minister.
Finanzmittel bestmöglich einsetzen
Das Handlungsprogramm wurde mit den Kommunen, den beteiligten Ministerium und dem Beratungsunternehmen Pricewaterhouse-Coopers ausgearbeitet. Deren Aufgabe war die Entwicklung eines Scoring-Verfahrens zur Bewertung und Priorisierung der eingereichten Projekte, um die Auswahl treffen zu können.
Anhand von Indikatoren wie etwa die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die demografische Entwicklung, sollen die Projektvorhaben in Abhängigkeit ihres Beitrags zu einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Strukturentwicklung bewertet werden.
So soll gewährleistet werden, dass die jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel bestmöglich eingesetzt werden. Auch das Scoring-Verfahren wurde laut Schmidt mit den Kommunen abgestimmt. Das Handlungsprogramm soll alle vier Jahre überprüft und fortgeschrieben werden, erstmals schon 2023.