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Bund stoppt Verkauf von Ackerflächen im Osten

Zu DDR-Zeiten war Ackerland in Staatsbesitz. Danach wurde ein Großteil privatisiert. Inzwischen sind die Böden zum lukrativen Spekulationsobjekt geworden. Doch damit soll nun Schluss sein.

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Ein Traktor zieht eine Egge über ein Feld und bereitet die Frühjahrs-Aussaat vor.
Ein Traktor zieht eine Egge über ein Feld und bereitet die Frühjahrs-Aussaat vor. © Jens Büttner/dpa

Berlin (dpa) - Nach drei Jahrzehnten der Privatisierung will der Bund nach Angaben des Agrarministeriums den Verkauf seiner verbliebenen Ackerflächen in Ostdeutschland stoppen. Stattdessen soll der Boden in Bundesbesitz in der Regel nur noch verpachtet werden, und zwar vorrangig an Ökolandwirte. Darauf hätten sich die zuständigen Ressorts der Bundesregierung geeinigt, teilte das Agrarministerium am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin mit.

Aus Kreisen des Finanzministeriums hieß es allerdings, es gebe noch keine Einigung auf Ministerebene. SPD, Grüne und FDP hatten schon in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die bisherige Privatisierungspraxis zu beenden. Stoßrichtung ist, Spekulation mit Ackerland und den Anstieg der Bodenpreise zu bremsen.

Es geht um Flächen der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH. Diese hatte nach der deutschen Vereinigung die Aufgabe, Forst- und Ackerland aus ehemaligem DDR-Staatsbesitz zu privatisieren. Seit 1992 wurden nach Angaben der BVVG 893 300 Hektar landwirtschaftliche Fläche verkauft sowie 598 000 Hektar Wald. Die Flächen gingen an zu DDR-Zeiten enteignete Alteigentümer, an Bauern und Agrargesellschaften - aber auch an Investoren, die teilweise mit dem Land spekulierten.

Bodenpreise sind im Osten stark gestiegen

Die Preise für Land in den ostdeutschen Ländern sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Kritiker monierten, dass die BVVG dazu beigetragen habe. Denn sie habe den Auftrag, die Flächen möglichst gewinnbringend für den Bund zu vermarkten. 2021 erwirtschaftete die Gesellschaft nach eigenen Angaben einen Überschuss von 251 Millionen Euro.

Ein Sprecher das Agrarministeriums sagte: "Mit diesem Kurswechsel ist eine Sicherung der Flächen für die Landwirtschaft gelungen." Beim Verkauf hätten Landwirte mit außerlandwirtschaftlichen Investoren konkurriert. "Der Privatisierungsstopp soll auch dazu beitragen, die Pacht- und Kaufpreisentwicklung bei landwirtschaftlichen Flächen zu beruhigen."

Ganz einig scheinen sich die zuständigen Ressorts aber noch nicht zu sein. Aus Kreisen des Finanzministeriums hieß es, angesichts des Vorschlags, auf die Produktion von Biosprit E10 zu verzichten, müsse die Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch einmal überdacht werden. Es sei fraglich, ob es sinnvoll sei, vor diesem Hintergrund landwirtschaftliche Flächen zu reduzieren.

Bauernverband kritisiert Pläne

Der Deutsche Bauernverband äußerte sich in einer ersten Reaktion kritisch über den Plan, künftig vorrangig an "nachhaltig und ökologisch wirtschaftende Betriebe" zu verpachten. "Das ist so nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und ist eine Begünstigung einzelner Gruppen", sagte der Generalsekretär des Verbands, Bernhard Krüsken. "Die Flächen sollten allen nachhaltig wirtschaftenden Betrieben zur Verfügung stehen."

Die Grünen-Politikerin und frühere Agrarministerin Renate Künast meinte hingegen: "Es ist eine sehr gute Nachricht, dass die Privatisierungspraxis der Agrarflächen nun beendet wird und diese Flächen nun mithelfen bei der Lösung zentraler Probleme." Es sei das Ziel, mehr Nachhaltigkeit und Ökolandwirtschaft zu realisieren, sowie junge Landwirtinnen und Landwirte zu unterstützen. "Das hilft dem Klimaschutz sowie der Artenvielfalt und damit wieder den Bauern. Eine gute Nachricht auch angesichts der horrenden Bodenpreise."

Die BVVG hat nach Angaben des Agrarministeriums noch rund 91 000 Hektar in ihrem Bestand. Die Ministerien hätten sich auch geeinigt, weitere 17 500 Hektar in das Nationale Naturerbe zu übertragen, zusätzlich zu den bereits diesem Zweck gewidmeten 8000 Hektar. Nun sollen bis zum Sommer die Bedingungen für die künftige Verpachtung geklärt werden. Möglich sein sollen bis 2024 noch "Restverkäufe" von bis zu 6000 Hektar, um bestehende Rechtsansprüche zu erfüllen. (dpa)