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Lidl ruft Lebensmittel mit hohem Hanfgehalt zurück

Lidl ruft Gebäck, Tees und Proteinriegel auf Basis von Hanf zurück. Die Lebensmittel enthalten offenbar zu viel THC.

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Lidl ruft Kekse, Tees und Öl auf Basis von Hanf zurück, es wurde ein erhöhter Wert der Substanz festgestellt, die für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich ist.
Lidl ruft Kekse, Tees und Öl auf Basis von Hanf zurück, es wurde ein erhöhter Wert der Substanz festgestellt, die für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich ist. © Matthias Balk/dpa (Symbilbild)

Der Discounter Lidl ruft wegen einem zu hohen Wirkstoffgehalt in hanfhaltigen Lebensmitteln Gebäck, Tee und Proteinriegel zurück. Betroffen seien die folgenden Waren des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o., unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum: Mary & Juana Premium Cannabis Cookies (Chocolate, Classic, Cranberry, Hash), Euphoria Tea of mind Cannabis Tea und Euphoria Raw Cannabis Protein Bar Apple, wie Lidl am Mittwoch mitteilte.

In den Lebensmitteln sei ein erhöhter Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden. Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. "Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden", warnte das Unternehmen. Die Waren wurden in Deutschland verkauft.

Der Discounter hatte Mitte August vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen, weil einige davon derzeit von den Behörden unter die Lupe genommen werden. Es geht laut den Ermittlern um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte erklärt, es werde untersucht, "ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten". Es handle sich aber lediglich um einen Prüfvorgang, nicht um ein Ermittlungsverfahren.

Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde vom Mittwoch lag zunächst kein Ergebnis vor. Für Produkte mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berauschendem THC ist in Deutschland verboten. (dpa)