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Das ändert sich bei Impfpass und digitalem Zertifikat

Ein neues Jahr - und viele neue Regelungen. Was wird teurer und was ändert sich komplett? Die große Übersicht - auch für Sachsen.

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Ab 1. Februar sind die digitalen Impfzertifikate nur noch für neun Monate gültig. Ausnahmen gelten für Geboosterte.
Ab 1. Februar sind die digitalen Impfzertifikate nur noch für neun Monate gültig. Ausnahmen gelten für Geboosterte. © Stefan Puchner/dpa

Der Mindestlohn wird erhöht, Verträge im Internet können leichter gekündigt werden und die CO2-Steuer steigt - das Jahr 2022 hat mit vielen Änderungen begonnen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das digitale Impfzertifikat ist in der EU nur noch begrenzt gültig.
  • 2022 steigt der Mindestlohn gleich zweimal.
  • In Fernzügen können jetzt keine Papierfahrkarten mehr gekauft werden.
  • 2022 startet in Sachsen die Umsetzung der Grundsteuerreform.

Impfpass und Impfzertifikat

Weil sie leicht zu fälschen sind, verlieren die gelben Impfpässe in immer mehr Bundesländern ihre Gültigkeit für den Nachweis der 2G-Regel. Zwar gelten die Papier-Impfpässe in Sachsen derzeit noch, seit Beginn des Jahres sind sie aber ohnehin veraltet. Das liegt an der elektronischen Patientenakte.

Mit Beginn des neuen Jahres können nämlich alle Versicherten selbst entscheiden, ob sie ihre Impfungen in einen elektronischen Impfpass eingetragen haben möchten. Wer eine elektronische Patientenakte und einen e-Impfpass möchte, der kann dies bei seiner Krankenkasse beantragen.

Für Reisen und andere Aktivitäten, die nur mit einer Impfung möglich sind, wird das digitale Impfzertifikat 2022 deshalb nochmal wichtiger. Im Gegensatz zum e-Impfpass gibt es das digitale Impfzertifikat nur für die Corona-Impfungen. Es ist europaweit gleich strukturiert und deshalb leicht zu erkennen. Mithilfe des QR-Codes auf dem Impfzertifikat lässt sich der Impfstatus auch vom Smartphone aus überprüfen.

Allerdings ist das digitale Impfzertifikat ab 1. Februar 2022 laut einer neuen EU-Regel nur noch neun Monate lang gültig. Die Frist beginnt mit dem Datum der zweiten Impfung. Für Personen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, bleibt das Dokument zunächst unbefristet gültig.

Es ist deshalb wichtig, das Impfzertifikat genau auf Fehler hin zu überprüfen. Denn wenn beispielsweise der Vor- und Nachname vertauscht sind, kann das Auswirkungen auf den angezeigten Impfstatus haben.

Wer die App CovPass nutzt, sollte darauf achten, dass nur ein QR-Code angezeigt wird. Denn für jede Person gilt immer nur ein Code. Werden mehrere QR-Codes angezeigt, deutet das auf Fehler im digitalen Impfzertifikat hin.

Wer Fehler in seinem Impfzertifikat entdeckt, kann diese in der Apotheke kostenlos korrigieren lassen.

Die weiteren Änderungen für das Jahr 2022 im Überblick:

Verbot von Plastiktüten

Seit dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.

Porto

Die Deutsche Post hat angesichts steigender Löhne und Kosten zum 1. Januar höhere Portogebühren eingeführt. So werden für einen Standardbrief 85 statt wie bisher 80 Cent und für eine Postkarte 70 statt 60 Cent fällig. Mehr zu den Änderungen beim Porto lesen Sie hier.

Die Deutsche Post plant höhere Portogebühren.
Die Deutsche Post plant höhere Portogebühren. © dpa

CO2-Steuer

Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus - allerdings nicht so stark wie Anfang 2021.

Laut Berechnungen des ADAC steigt der Preis für Benzin um etwa 1,4 Cent und für Diesel um etwa 1,5 Cent je Liter. Grund ist die Anfang 2021 eingeführte CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe. Damit steigen die CO2-Gesamtzuschläge auf 8,4 Cent pro Liter bei Benzin und 9,5 Cent je Liter bei Diesel.

Auch fürs Heizen müssen Kunden tiefer ins Portemonnaie greifen: Der Liter Heizöl wird um 9,5 Cent teurer, bei Erdgas werden 0,65 Cent pro Kilowattstunde aufgeschlagen.

E-Rezept

Eigentlich sollte bereits zum 1. Januar das elektronische Rezept für Arztpraxen grundsätzlich zur Pflicht werden. Doch die Einführung wird verschoben. Ein neuer Termin für den Start steht noch nicht fest. Gesetzlich Versicherte sollen künftig einen QR-Code entweder im Smartphone oder ausgedruckt. Die Pflicht besteht allerdings nur für die Praxen, die technisch dazu in der Lage sind. Bei manchen könnte es also etwas länger dauern.

Eingeführt wird auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Für Versicherte entfällt damit die Weitergabe der AU-Meldung an die Krankenkasse. Die Arztpraxis übernimmt dies digital. Patienten erhalten aber weiterhin eine Papierbescheinigung für sich und den Arbeitgeber. Ab 1. Juli sollen Krankenkassen dann die eAU direkt an den Arbeitgeber weiterleiten.

Das E-Rezept wird für Arztpraxen bald Pflicht.
Das E-Rezept wird für Arztpraxen bald Pflicht. © dpa

Fahrkarten im Zug

Kurzentschlossene können in Fernzügen der Deutschen Bahn seit 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann. Eine Ausnahme gilt für schwerbehinderte Menschen. Digitale Tickets können auch weiterhin noch nach Abfahrt über die Bahn-App gebucht werden. Dabei gilt eine Frist von zehn Minuten. Wer künftig ohne Fahrkarte in einen Fernverkehrszug steigt, muss richtig tief in die Tasche greifen. Laut Gesetz wird der doppelte Fahrpreis fällig, mindestens allerdings 60 Euro.