Besitzer von Elektroautos wollen dort aufladen, wo ihre Fahrzeuge die meiste Zeit stehen – zu Hause. Ab Dezember sollen Bewohner von Mehrfamilienhäusern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ladepunkt in gemeinsam genutzten Tief- und Sammelgaragen oder Carports haben. Die Zustimmung aller Miteigentümer ist künftig nicht mehr notwendig. Mieter sollen ihren Anspruch auf eine Wallbox – also eine an der Wand montierte Ladestation – durchsetzen können, sofern die Installation technisch möglich ist und sie die Kosten dafür übernehmen. Wie oft solche Infrastruktur fehlt, hat eine ADAC-Studie 2019 gezeigt. Damals verfügten gerade einmal vier Prozent aller Tiefgaragen in Deutschland über einen Stromanschluss.
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