Nach tödlichem A4-Unfall: Wie sind künftige Geisterfahrer zu verhindern?
Dieser Unfall hat viele erschüttert: Vor rund drei Wochen sind eine 82-jährige Geisterfahrerin und ein 52-jähriger Mann bei einem Frontalcrash auf der A4 gestorben. Zweifel an der Fahrtüchtigkeit der Seniorin hatte es schon gegeben, trotzdem durfte die Frau weiter hinters Steuer. Müssen Ärzte, die ihre Patienten für nicht mehr fahrtauglich halten, künftig Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde machen? Diese Frage wird derzeit auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Sächsische.de hat mit einem Teilnehmer aus Sachsen, Professor Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei, gesprochen.
Herr Professor Müller, was halten Sie von verpflichtenden Fahrtauglichkeitstests für Ältere?
So etwas ist praktisch nicht machbar und es ist auch nicht sinnvoll, weil es keine starren Altersgrenzen für körperliche Fahreignungsmängel gibt. In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentner. Unser Begutachtungssystem würde diese Personenzahl gar nicht bewältigen können. Ich halte das für eine Diskussion ohne reale Grundlage.
Aber wie lässt sich das Problem lösen?
Indem man von verschiedenen Punkten her angreift. Punkt eins: Die Polizei muss mehr Möglichkeiten haben, Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Diese Möglichkeiten haben die Beamten schon deswegen nicht, weil sie mit vielen anderen, fremden Aufgaben belastet sind, die sie von Verkehrskontrollen abhalten. Punkt zwei: Die Beamten müssen besser geschult sein, Fahreignungsmängel zu erkennen. Denn sie haben die Pflicht, diese Mängel der Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Die Behörde wiederum kann dann in fachlich begründeten Fällen begutachten lassen.
Gibt es denn Schulungen für Polizisten?