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Urlaub im Flutgebiet gebucht: Bekomme ich Geld zurück?

Wer nach der Flut nicht mehr anreisen möchte oder kann, hat ein Problem. Denn die Rechtslage ist anders als bei einer Pauschalreise.

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Hier ist nicht an Urlaub zu denken: Ein abgerissener Brückenkopf vor dem Hotel Steigenberger in Bad Neuenahr.
Hier ist nicht an Urlaub zu denken: Ein abgerissener Brückenkopf vor dem Hotel Steigenberger in Bad Neuenahr. © dpa/Philipp von Ditfurth

Anders als Badeurlaub am Mittelmeer wird Urlaub in Deutschland in der Regel individuell gebucht, nicht als Pauschalreise. Das heißt, in diesem Fall gelten nicht die Vorzüge des Pauschalreiserechts. Die wichtigste Frage ist, ob und in welchem Umfang eine Unterkunft überhaupt nutzbar ist und Reisenden zur Verfügung steht.

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