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Firmen in Sachsen werden massenhaft abgemahnt

Zwei Großkanzleien mahnen laut der IHK Chemnitz Firmen in Sachsen ab. Angeblich verletzen sie den Datenschutz durch Nutzung einer Google-Schriftart auf ihren Webseiten.

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Firmen in Sachsen, die auf ihren Webseiten eine bestimmte Schriftart von Google verwenden, verstoßen angeblich gegen den Datenschutz.
Firmen in Sachsen, die auf ihren Webseiten eine bestimmte Schriftart von Google verwenden, verstoßen angeblich gegen den Datenschutz. © Rolf Vennenbernd/dpa

Chemnitz. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz registriert in jüngster Zeit vermehrt "unerfreuliche Post" bei westsächsischen Unternehmern. Den Empfängern werde in den Briefen vorgeworfen, eine kostenlose Schriftart von Google für Webseiten zu nutzen und damit den Datenschutz zu verletzen, teilte die IHK mit. Absender der Briefe seien zwei Kanzleien aus Berlin und Düsseldorf.

Der IHK zufolge haben die Schreiben den Hintergrund, dass Nutzer, die eine Firmenseite aufrufen, unbemerkt zu Google weitergeleitet werden. Denn die Firmenwebseiten seien oft so programmiert, dass ein Nutzer diese Schriftart bei Google abrufen muss. Der IT-Riese stellt mit der Google-Font-Datenbank mehr als tausend Open-Source Schriftarten zur Verfügung, die direkt online eingebunden werden können. Problematisch daran ist, dass so der Konzern personenbezogene Daten des Webseiten-Nutzers erhält.

Der Justiziar der Kammer, Julian Kohl, verweist darauf, dass das juristisch eine Datenweitergabe in ein Land außerhalb der Europäischen Union ist. Das aber sei nur zulässig, wenn das Zielland das Schutzniveau des europäischen Datenschutzes einhält. Dies sei allerdings bei der Datenweitergabe an Google und damit in die USA nicht der Fall. Unternehmen sollten ihren Internetauftritt auf dieses Problem hin untersuchen, empfiehlt der Justiziar.

Die Anzahl der betroffenen Unternehmen vermag die IHK nicht abzuschätzen. Mit Blick auf die Anzahl der Beratungen zu diesem Thema und einer mutmaßlich hohen Dunkelziffer geht die Kammer von einer Massenabmahnung aus. "Mutmaßlich wurden mehrere 100.000 Abmahnungen an Webseitenbetreiber in ganz Deutschland gesendet", heißt es. Betroffene sollten vor einer übereilten Zahlung des geforderten Betrages die Rechtmäßigkeit der Abmahnung im Einzelfall prüfen lassen. (SZ)