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Verbraucherschützer verklagen Aldi Nord

Der Discounter weist Grundpreise nicht ordentlich aus. Mit ihrer Klage will die Verbraucherzentrale Hamburg ein Signal für den Handel setzen.

Von Susanne Plecher
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Dem Discounter wird mangelhafte Kennzeichnung vorgeworfen.
Dem Discounter wird mangelhafte Kennzeichnung vorgeworfen. © dpa/Rolf Vennenbernd

Aldi verkauft Tomaten in unterschiedlichen Sorten und verschiedenen Abpackungen: Es gibt sie zu 250, 300 oder 500 Gramm. Das macht den Preisvergleich schwierig. Schnäppchenjäger müssen auf den Grundpreis achten, der klein gedruckt neben dem Endpreis am Regal steht. Der zeigt an, was ein Kilogramm oder ein Liter des Produktes kosten würde. Händler müssen diesen Grundpreis für fast alle Lebensmittel angeben. So steht es in der Preisangabenverordnung. Nur bei wenigen Ausnahmen darf er am Regal fehlen. Aldi Nord, der auch in Sachsen vertreten ist, nimmt das offensichtlich nicht ganz so genau.

Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg haben in einer Stichprobe in fünf Hamburger Filialen mehr als 100 Verstöße gegen die Verordnung festgestellt. „Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Schlampigkeit hat anscheinend System.“

Wegen der mangelhaften Kennzeichnung haben die Verbraucherschützer nun am Landgericht Itzehoe Klage gegen eine Regionalgesellschaft der Aldi GmbH & Co KG eingereicht. Konkret geht es um einen veganen Aufschnitt, der in einer 70-Gramm-Plastikpackung in mindestens zwei Hamburger Filialen des Discounters ohne Grundpreis auf dem Preisschild verkauft wurde.

Beispielpreise sorgen für Verwirrung bei Kunden

Die Klage richte sie sich nur gegen die Regionalgesellschaft in Horst und lasse sich nicht auf das komplette Filialnetz beziehen, schreibt Unternehmenssprecher Axel von Schemm auf Anfrage von säschsische.de. Zudem sei die Klage bislang noch nicht zugestellt worden. Schemm weist die Vorwürfe, Kunden systematisch und vorsätzlich zu täuschen, deutlich zurück. So führe die Verbraucherzentrale als einen Beleg „verwirrende Angaben mit Beispielpreisen“ an, die zu „vielen Verbraucherbeschwerden“ geführt hätten. Von Schemm: „Im gesamten Aldi Nord Gebiet mit mehr als 2.200 Märkten hat uns keine Kundenbeschwerde zu diesem Thema erreicht.“

Die angesprochenen Beispielpreise - beispielsweise für 250 Gramm - seien genutzt worden, um dem Kunden den Preis anzugeben, den er voraussichtlich an der Kasse bezahlen wird. Diese Praxis hätten einige der Regionalgesellschaften bei einzelnen Artikeln aus dem Obst- und Gemüsesortiment genutzt. Dabei seien alle Vorgaben der Preisangabenverordnung eingehalten worden. Was es mit den von Valet angemahnten „fehlenden Grundpreisen, falschen Grundpreisen, fehlenden und falschen Preisschildern und auch vereinzelt irreführenden Angaben zu Preissenkungen“ auf sich haben soll, sei dem Unternehmen nicht klar. Derartige Verstöße gegen die Preisangabenverordnung habe die Verbraucherzentrale Hamburg Aldi Nord gegenüber bislang nicht abgemahnt.

Verbraucherschützer Valet geht davon aus, dass andere Unternehmen auch nicht sorgfältiger sind. „Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen gelten im Einzelhandel als Kavaliersdelikt. Die Supermärkte und Discounter wissen, dass praktisch niemand die Grundpreise kontrolliert und die Rechtsvorschriften durchsetzt“, sagt er.