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Musikhören auf dem Rad erhöht Unfallgefahr

Es gibt mehrere technische Lösungen für Musik und Telefonie beim Radfahren. Doch in einigen Fällen drohen Bußgelder.

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Unterhaltsam, aber gefährlich.
Unterhaltsam, aber gefährlich. © dpa

Musikhören beim Fahrradfahren macht vielen Spaß. Mindestens genauso beliebt sind Telefonate, Hörbücher oder Podcasts. Doch Georg Zeppin von der Fahrradzeitschrift „Karl“ rät davon ab, während der Radfahrt über Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren: „Es lenkt stark ab und steigert die Unfallgefahr, da die Umgebung nur noch eingeschränkt wahrgenommen wird.“ Lediglich bei langsamer Fahrt auf Feld- oder Wiesenstrecken ohne nennenswerten Verkehr hält er die Kopfhörer-Berieselung für ungefährlich. Für dieses Szenario sollten Radfahrer dann am besten In-Ear-Kopfhörer mit Bluetooth-Verbindung wählen: Sie verdecken die Ohren nicht komplett, und kein Kabel stört die Bewegungen auf dem Rad.

Eine andere Möglichkeit, um sich während der Tour auf einen kurzen Plausch einzulassen: spezielle Halterungen oder Schalen am Lenker. Radfahrer können dann über die Freisprechfunktion telefonieren. Nachteile: Die Umgebung hört mit. Und Musikhören über Smartphone-Lautsprecher ist eher eine Notlösung.

Mehr Klang und Lautstärke bringen da schon kleine Bluetooth-Boxen, die am Lenkrad montiert werden können oder einfach im Flaschenhalter Platz finden. Auch hier wird die Umgebung mitbeschallt, und die Steuerung übers Smartphone während der Fahrt ist häufig problematisch. Einhändig fahren ist zwar grundsätzlich erlaubt, wenn man die volle Kontrolle übers Rad hat. Freihändig fahren verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) aber, es droht ein Bußgeld.

Mit Smartwatch telefonieren geht

Kopfhörer tragen beim Radeln ist generell erlaubt. Laut StVO dürfen Radfahrer Kopfhörer tragen und dabei telefonieren sowie Musik, Hörbücher oder Podcasts hören. Sie müssen aber gewährleisten, dass sie den Verkehr wahrnehmen und Warnsignale deutlich hören. Durch laute Musik fehlt ein wichtiger Sinn der Wahrnehmung von Geräuschen und Signalen, die für das Einschätzen von Verkehrsabläufen wichtig sind, sagt Uwe Lenhart, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Bei Verstößen drohen zehn Euro Verwarnungsgeld. Überhört der Radler Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Krankenwagen und macht keinen Platz, droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, erklärt Lenhart. Resultiert aus der Ablenkung des Radlers ein Unfall, bei dem andere zu Schaden kommen, könne es um fahrlässige Körperverletzung gehen.

Wie im Auto ist es verboten, mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Wer dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Anders sieht es aus, wenn der Radfahrer per Freisprechfunktion über eine Smartwatch am Handgelenk telefoniert.

Auch Hartmut Gieselmann vom Fachmagazin c’t rät generell vom Tragen von Kopfhörern während des Radfahrens ab. „Ganz gleich, ob Over-Ear-Kopfhörer oder In-Ear-Hörer, sie dichten das Ohr ab und behindern das Hören von Umgebungsgeräuschen.“ Das gelte selbst für Modelle, die einen akustischen Transparenzmodus bieten. Und wer telefonieren möchte, sollte am besten rechts ranfahren und das Gespräch im Stehen führen. In-Ear-Stecker ohne Sicherungsbügel oder -strippen könnten zudem während der Fahrt aus dem Ohr fallen, was zu Unfällen führen kann.

Eine Alternative, die das Ohr nicht abdichtet, sind sogenannte Knochenschallkopfhörer. Diese liegen direkt am Schädelknochen nahe dem Ohr an und leiten den Schall in Form von Vibrationen zum Innenohr. Das Ohr bleibt dabei frei und kann weiter Außengeräusche inklusive der wichtigen Richtungsinformationen aufnehmen.

Im Vergleich zu konventionellen Kopfhörern bieten sie aber nur eine mäßige Klangqualität und geringere Lautstärke, sagt Gieselmann. „Zum Musikgenuss werden sie nicht reichen, für Gespräche gewöhnlich schon.“ (dpa)