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Wie schnell muss ich mindestens fahren?

Nicht angepasste Geschwindigkeit - dabei denken viele sofort an Raser. Doch auch das Gegenteil kann der Fall sein.

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© Symbolfoto: dpa

Erfurt. Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt nicht nur zu schnelles, sondern auch zu langsames Fahren. Genau betrachtet geht es dabei um Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart oder der Zulassungsbestimmungen in ihrer Höchstgeschwindigkeit begrenzt sind. So darf zum Beispiel ein Mofa nicht schneller als 25 km/h fahren und ein Kleinkraftrad nicht schneller als 45 km/h. So langsam darf man jedoch nicht überall unterwegs sein.

Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen etwa solle ein zügiger Verkehrsfluss gewährleistet werden, betont Unfallexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen.

Rollende Hindernisse können gefährlich werden

"Kaum ein Fahrer rechnet bei guter Sicht und freier Strecke mit sehr langsamen Fahrzeugen", erläutert Leser. Deshalb könnten sie zur Gefahr werden: Wer sich mit großem Tempoüberschuss so einem langsamen Fahrzeug nähert, muss unter Umständen eine Gefahrenbremsung einleiten oder riskant ausweichen.

Nachfolgende wären auf solche Manöver nicht gefasst und würden vielleicht noch später reagieren. "Zu vergleichen wäre ein solches Szenario mit dem plötzlichen Auftauchen eines Stauendes", verdeutlicht Leser die Gefahr.

Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h sind deshalb generell vom Autobahnverkehr ausgeschlossen. Die Regelung trifft vor allem Mofas, Traktoren und sogenannte Leichtkraftfahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt ist.

Wenn ein Mindesttempo vorgeschrieben ist

Es kann aber auch eine Mindestgeschwindigkeit für einen Fahrbahnabschnitt vorgeschrieben sein. Ein rundes hellblaues Schild signalisiert mit weißer Zahl, wie schnell auf dem Abschnitt mindestens gefahren werden muss. Können Fahrzeuge nicht so schnell fahren, dürfen sie diesen Abschnitt nicht nutzen. Wenn allerdings Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse es nicht zulassen, ist auch auf solchen Abschnitten ein entsprechend langsameres Tempo geboten.

Die Mindestgeschwindigkeit kann für einzelne Fahrstreifen angeordnet sein. Sie wird dann in der Regel auf einer Fahrstreifentafel angezeigt. Aufgehoben wird diese Vorgabe, wenn das hellblaue Schild mit weißer Zahl rot durchgestrichen ist.

Wer sich nicht an die Mindestgeschwindigkeit hält oder ohne triftigen Grund so langsam fährt, dass er den Verkehrsfluss behindert, muss mit einer Verwarnung von 20 Euro rechnen. (dpa)