Kein Geld mehr für die Krankenversicherung

Bei der Suche nach einem Job hat Jens L.* aus Ostsachsen schon fast den Mut verloren. „Ich habe mich so oft beworben, doch meistens bekomme ich nicht einmal mehr eine Eingangsbestätigung für meine Schreiben“, sagt der 50-Jährige. Ende Januar hatte er seine Umschulung abgeschlossen. Doch dann kam Corona. Er habe seitdem kein Einkommen mehr. „Hartz IV steht mir auch nicht zu, weil ich mit meiner Partnerin zusammen in einer Wohnung lebe. Obwohl das Geld hinten und vorne nicht reicht, haben wir rein rechnerisch noch zu viel, um Unterstützung zu bekommen.“
Jens L. hat nun Schulden – auch bei seiner gesetzlichen Krankenkasse. Als die Mahnungen kamen, wuchs bei ihm die Angst, plötzlich ohne Krankenversicherungsschutz dazustehen. „Ich kenne Selbstständige, die sich deshalb nicht zum Arzt trauen“, so Jens L. „Das will ich auf jeden Fall vermeiden.“
In Deutschland gibt es immer mehr Menschen ohne Krankenversicherung. In der Mehrzahl sind das Selbstständige, die ihren Beitrag ohne Beteiligung eines Arbeitgebers aufbringen müssen. Waren es 2015 noch 79.000, stieg ihre Zahl laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr bereits auf 143.000. Durch Corona dürften es noch mehr geworden sein. Vielen Menschen brachen in dieser Zeit die Einnahmen weg, die Beitragsverpflichtungen jedoch blieben.
Probleme für Krankenhäuser
Seit 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass der Versicherungsschutz auch dann bestehen bleiben muss, wenn keine Beiträge gezahlt werden, erklärt der Bund der Versicherten. Wurden Versicherungsnehmer in der Vergangenheit bei Zahlungsunfähigkeit noch aus ihrer Krankenversicherung geworfen, sieht es heute anders aus: Sie bleiben auch weiterhin versichert, erhalten jedoch im Krankheitsfall lediglich die Leistungen der Notfallversorgung.
„Dieser Begriff wird unterschiedlich weit gefasst“, sagt Ingrid Dänschel, zweite Vorsitzende des Hausärzteverbandes Sachsen. Unbestritten sei, dass bei akuten Schmerzzuständen geholfen werde. Auch Schwangere würden behandelt. Letztlich entscheiden die Krankenkassen, welche der abgerechneten Behandlungen wirklich lebensnotwendig sind. Alles andere wird dem Patienten in Rechnung gestellt.
Patienten ohne Krankenversicherung sind vor allem für die Krankenhäuser ein Problem. „Wer in die Notaufnahme kommt, wird in der Regel nicht zuerst nach seiner Krankenversicherung gefragt“, sagt Viviane Piffczyk, Sprecherin des Städtischen Klinikums Dresden. „Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, wird zuerst geholfen.“ Das nutzen leider immer wieder Menschen aus, sagt sie. Doch mit unbezahlten Behandlungsrechnungen hätten Krankenhäuser auch vor Corona schon zu tun gehabt. „Mit der juristischen Verfolgung sind wir nicht immer erfolgreich.“
Beitragsreduzierung bei gleicher Leistung
Auch in der hausärztlichen Praxis gebe es Patienten, die sich eine Behandlung erschleichen, so Ingrid Dänschel. „Sie haben dann meist gerade die Chipkarte vergessen oder eine andere Ausrede.“ Im Hausärzteverband habe man sich deshalb auf ein Vorgehen verständigt, dass Patienten ohne Chipkarte einen Behandlungsvertrag unterschreiben. Die daraus resultierende Rechnung sei auch vollstreckbar.
Krankenkassen und private Versicherer bieten Beitragsschuldnern viele Möglichkeiten an, um ihren vollständigen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. So können Verheiratete beitragsfrei in die Krankenkasse des Ehegatten aufgenommen werden. Familienversicherung heißt das Modell. Das Einkommen des Mitversicherten darf dann aber 455 Euro im Monat nicht übersteigen. Da Jens L. mit seiner Partnerin nicht verheiratet ist, gibt es für ihn diese Option nicht.
Eine andere Möglichkeit ist die Beitragsreduzierung bei gleicher Leistung. „Davon machen aufgrund der Corona-Krise meist Selbstständige Gebrauch“, sagt Hannelore Strobel, Sprecherin der AOK Plus. Dafür seien normalerweise Unterlagen vorzulegen – etwa eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Bescheinigung des Finanzamtes. Nun reichten aber eine Schätzung der Einnahmen und eine Erklärung, dass die Verluste auf die Coronasituation zurückzuführen sind. „Die Beitragssenkung gilt dann ab dem Folgemonat und ist vorläufig. Mit dem nächsten Steuerbescheid wird der Beitrag endgültig festgesetzt.“ Kann auch dieser nicht gezahlt werden, bestünde die Möglichkeit der Stundung.
Beitragsschulden bleiben
Die Beiträge müssten aber in jedem Fall nachgezahlt werden. „Bis 15. Juli war eine zinsfreie Stundung möglich“, so Strobel. Jetzt nicht mehr. Angeboten werde die Stundung aber immer noch. Um aufgelaufene Schulden zu begleichen, könne auch Ratenzahlung vereinbart werden. Davon macht Jens L. Gebrauch. Zusätzlich zu seinem reduzierten Monatsbeitrag von 190 Euro zahlt er 50 Euro. Das fällt ihm schwer, so ohne Job. Doch gar nicht krankenversichert zu sein, ist die schlechtere Variante. Denn er weiß, dass er alle Beiträge nachzahlen muss, sollte er jemals wieder in eine Krankenversicherung eintreten wollen.
Für Privatversicherte besteht ebenfalls die Möglichkeit der Stundung. Sie können aber auch in einen gleichartigen günstigeren Tarif wechseln oder auf Leistungen verzichten. Zur Verfügung stehen zudem der Standard- oder der Basistarif, die beide ungefähr dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Hat sich die wirtschaftliche Lage wieder gebessert, bieten manche Versicherer eine Rückkehr in den alten Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung an.
Jens L. würde sich wünschen, dass Menschen in Notlagen die Beiträge gänzlich erlassen werden. Denn selbst die Ratenzahlungen übersteigen mitunter die persönlichen finanziellen Möglichkeiten. Doch das dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht. Sie sind verpflichtet, ausstehende Beiträge einzufordern, da sie dafür Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Hannelore Strobel: „Wer Zahlungsprobleme hat, sollte mit seiner Kasse reden. Das ist auch im vertraulichen Rahmen in der Geschäftsstelle möglich.“ Eine Lösung werde in den meisten Fällen gefunden.
*Name von der Redaktion geändert.