Noch bis 30. November läuft die heiße Phase der Wechselsaison für die Kfz-Versicherer. Viele Anbieter werben mit Rückerstattungen, wenn Kunden ihren Vertrag nicht kündigen. Von solchen Ankündigungen solle man sich nicht zu sehr beeinflussen lassen, sagt Nico Palitzsch. Aus Sicht des unabhängigen Versicherungsberaters aus Pockau-Lengefeld (Erzgebirge) entscheidet oft das Kleingedruckte, ob man gut versichert ist oder nicht. Im Interview erklärt der 42-Jährige auch, welche Fehler man beim Anbieterwechsel unbedingt vermeiden sollte.
Herr Palitzsch, wann sollte ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Wenn Sie das Gefühl haben, zu viel zu zahlen oder vom Versicherer beim letzten Schadensfall übervorteilt worden zu sein. Ob sich der Wechsel tatsächlich lohnt, müssen Sie natürlich noch prüfen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Wert des Fahrzeugs ist, desto sinnvoller ist es, den Inhalt des Versicherungsvertrags zu überprüfen. Sich eine Zweitmeinung von einem Spezialisten einzuholen, kann nie schaden. Es gibt gute Makler, die spezielle Vergleichssoftware nutzen. So jemanden kann man immer fragen. Wobei nur wenige Gesellschaften meinem Anspruch an die Versicherungsbedingungen genügen.
Welche Bedingungen erfüllen viele denn nicht?
Es gibt drei Punkte, die mir Bauchschmerzen bereiten. Der erste ist, dass sich Versicherer häufig an die Musterbedingungen des Versichererverbands GDV halten. Darin findet sich eine Klausel, die besagt, dass bei bestimmten Pflichtverletzungen die vereinbarte Versicherungssumme bei der Kfz-Haftpflicht aufs gesetzlich vorgeschriebene Niveau verringert werden kann.
Von 100 Millionen runter auf 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, auf 1,22 Millionen für Sachschäden und auf 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Wann wird so eine Kürzung möglich?
Laut den Bedingungen vieler Gesellschaften bei kleinsten Versäumnissen. Zum Beispiel, wenn Sie verpflichtet sind, einen Unfall binnen einer Woche zu melden, das aber – warum auch immer – nicht tun. Im Klartext: Wenn Sie nach einem Unfall im Krankenhaus liegen und den Schaden nicht innerhalb dieser Frist melden, laufen Sie schon Gefahr, die Versicherungssumme gekürzt zu kriegen. In meinen Augen ist das eine unwirksame Klausel. Auf meinen Hinweis hin hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen einen Versicherer mit einer solchen Klausel zur Unterlassung gezwungen. Trotzdem sehe ich in diesem Punkt ein hohes Rechtsrisiko.
Welche Versicherer verzichten auf diese Klausel?
Ich weiß nur von der Allianz, der Huk-Coburg-Gruppe und der VHV, die definitiv darauf verzichten.
Kritikpunkt Nummer zwei?
Der zweite Punkt hat mit Fair Play zu tun. Versicherer tarifieren ja unter anderem nach den gefahrenen Kilometern pro Jahr. Nun ist die Frage: Wie reagiert der Versicherer, wenn Sie Ihre vereinbarten Kilometer überschreiten? Hier steht in fast allen Bedingungen, dass Sie verpflichtet sind, das zu melden, um dann den höheren Beitrag ab Beginn des Jahres nachzuzahlen.
Und wenn ich es nicht melde?
Ist auch das eine folgenreiche Pflichtverletzung. Es gibt viele Versicherer, die dann 50 bis 100 Prozent Beitragszuschlag verlangen. Zwar wird immer formuliert, dass diese Regel „bei vorsätzlichem Handeln“ zum Tragen komme. Jedoch unterstellen viele Anbieter gern mal Vorsatz, wenn sie die Möglichkeit dazu haben. Nach dem Motto: „Sie waren mit dem Auto in der Werkstatt, auf der Rechnung stand doch der Kilometerstand.“ Schon wenn Sie es unterlassen haben, mal nachzurechnen, wäre das bedingter Vorsatz. Bei meinen bisherigen Prüfungen habe ich nur zwei Anbieter gefunden, die auf solche Sanktionen verzichten: die Allianz und die Huk-Coburg. Deren Bedingungen sind für mich fair.
Die Summe der Leistungen. In einem Teilkasko-Vertrag sind alle möglichen Ereignisse definiert, bei denen der Versicherer zahlt. In der Vollkasko kommen dann noch zusätzlich Dinge wie der selbst verschuldete Unfall und Vandalismus dazu, die die Teilkasko nicht abdeckt. Letztlich ist es doch so: Wir schließen eine Kaskopolice ab, weil wir uns den Totalschaden nicht leisten können. Wenn es jetzt aber Ereignisse gibt, die bei meinem Fahrzeug zu einem Totalschaden führen und unversichert sind, wäre die Police im Ernstfall ja sinnlos. Deshalb gilt: Es müssen so viele Ereignisse wie möglich versichert sein, die zu einem Totalschaden führen.
Können Sie mal ein Beispiel geben, wo es knifflig wird?
Zum Beispiel bei Lawinen. Man kann sich streiten: Ist eine Schneelawine das Gleiche wie eine Gesteins-, Geröll- oder Schlammlawine? Weil es dazu juristische Auseinandersetzungen gab, fangen viele Versicherer an, Lawinen zu definieren. Das kann unter Umständen dazu führen, dass eine große Dachlawine, die ein Auto ebenfalls schwer beschädigen könnte, nicht mit versichert ist. Dieses Spielchen gibt es auch beim Thema Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch. Natürlich passiert so etwas äußerst selten, ist aber eine Katastrophe für denjenigen, den es beim Urlaub in Italien, Österreich oder Spanien trifft.
Wann reicht eine Teilkasko, wann braucht es die Vollkasko?
Ich bin kein Freund der alleinigen Teilkasko. Es spielt doch keine Rolle, ob mein Wagen von Randalierern zertrümmert (hier springt die Vollkasko ein, Anm. d. A.) oder gestohlen wird (hier regelt die Teilkasko den Schaden, Anm. d. A.). Ist das Auto unbrauchbar oder nicht mehr da, ist mein Problem dasselbe. Ich kann mir einen Totalschaden nicht leisten, also versichere ich ihn. So müssen Sie an das Thema rangehen: Können Sie sich einen Schaden bis 500 Euro leisten? Falls ja, schließen Sie eine Teil- und Vollkasko mit 500 Euro Selbstbehalt ab. Dann wäre es nicht wichtig, dass Schäden unter 500 Euro mitversichert sind. Zum Beispiel der Ersatz von kaputten Reifen nach einem Unfall, Leuchtmitteln oder von Sprit im Tank. Das ist Klamauk, mit dem die Versicherer den Leuten nur Geld aus der Tasche ziehen. Hier werden Ereignisse versichert, die kein Risiko darstellen.
Wenn Sie das Auto vor die Tür stellen können und es Ihnen nicht weh tut, wenn es weg ist. Tut es weh, dann brauchen Sie Haftpflicht plus Vollkasko. Erscheint Ihnen die Vollkasko zu teuer, müssen Sie einen höheren Selbstbehalt vereinbaren.
Die wichtigsten Tipps zu Kündigung, Anbieterwechsel und Vertrags-Check
1. Kündigen: Es genügt ein formloses Schreiben mit diesen Angaben: Name, Adresse, Datum, Versicherungsnummer, Kennzeichen und Bitte um Kündigungsbestätigung. Nach dem 1. 10. 2016 geschlossene Verträge können auch ohne Unterschrift via E-Mail gekündigt werden. Sicherheitsbewusste schicken einige Tage vorm 30.11. ein Einschreiben mit Rückschein. Erhöht der Versicherer die Prämie, kann man auch später noch kündigen – laut dem Verbraucherportal Finanztip bis zu vier Wochen nach Erhalt dieser Info.
2. Neuen Anbieter suchen: Die Zeitschrift Finanztest rät, nur Tarife mit einer Höchstdeckung von mindestens 100 Millionen Euro in der Kfz-Haftpflicht, bei Personenschäden 15 Millionen Euro zu wählen. Eine Kasko, die für Schäden am eigenen Wagen zuständig ist, sollte mindestens zwölf Monate Neupreisentschädigung beinhalten. Für Wildschäden ist der Zusatz „alle Tiere“ oder „alle Wirbeltiere“ sinnvoll. Bei Marderbissen sollten auch Folgeschäden mit mindestens 5.000 Euro versichert sein. Auch grobe Fahrlässigkeit sollte versichert sein – etwa nach einen Unfall, bei dem man eine rote Ampel übersehen hat. Geld sparen lässt sich auch mit der Begrenzung des Fahrerkreises, Werkstattbindung oder jährlicher Zahlung per Lastschriftverfahren.
3. Verträge jährlich checken: Gilt vor allem für Ältere. Trotz sinkender Schadenfreiheitsklassen müssen viele stetig mehr überweisen. Laut einer Finanztip-Analyse zahlen 65-Jährige im Schnitt acht Prozent mehr als 55-jährige, bei 75-Jährigen liegt der Aufschlag bei 36 Prozent (im Vergleich zu 65-Jährigen). (dpa)
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Manche Verträge werden teurer, wenn man von der Voll- in die Teilkasko„zurückwechselt“. Wie kommt so etwas zustande?
Das liegt daran, dass die Vollkasko mit einem Schadensfreiheitsrabatt kalkuliert wird, und die Teilkasko ein fixer Betrag ist. Habe ich beispielsweise die Schadenfreiheitsklasse 30 und muss dadurch nur 20 Prozent der Vollkasko-Prämie zahlen, kann es sein, dass dieser Betrag niedriger ist als die fixe Teilkaskoprämie, die für alle gleich ist.
Obwohl Werbung etwas anderes suggeriert, ist es für viele schwierig, die passende Police zu finden. Was halten Sie von Portalen wie Check24 und Verivox?
Nicht viel. Trotzdem schaue ich dort ab und an mal rein, um ein Gefühl für die Marktsituation zu bekommen. Das Problem ist aber ihre Unvollständigkeit: Die Portale kooperieren nicht mit allen Versicherern, bilden also stets nur einen Teil des Marktes ab. Ich weiß, dass es ein paar gute, allerdings teure Vergleichsprogramme gibt. Eines davon ist Trixi, eine Software, die jetzt unter dem Namen Softfair firmiert. Wenn Sie einen Makler beauftragen, der mit Softfair arbeitet, fahren Sie vermutlich besser. Gute Tarifvergleiche für Endkunden bietet Nafi-Auto. Beide Lösungen sind definitiv eher zu empfehlen als die üblichen Drei-Klick-Portale im Internet.
Einige Versicherer stellen den Kunden eine teilweise Rückerstattung ihres Beitrags in Aussicht – mit der Begründung, man habe durch insgesamt weniger gefahrene Kilometer weniger Unfallschäden regeln müssen und so Geld gespart. Der entsprechende Betrag werde aber erst 2021 überwiesen. Ein Trick, um die Leute in ihren Verträgen zu halten?
Möglich. Ich würde von einem solchen Bonus keinerlei Entscheidung für oder gegen einen Wechsel abhängig machen. Egal wie hoch die Rückerstattung ausfällt, sie kann ja immer nur einen Teil des Beitrags ausmachen. Der große Rest musste aufgewendet werden. Ein Unternehmen wie die Allianz wird auch nie den gesamten Überschuss auskehren. Da gibt es Aktionäre, die auf die Gewinne achten.
Was raten Sie Versicherten angesichts des nahenden Stichtags am 30. November für den Versicherungswechsel?
Unter Zeitdruck getroffene Entscheidungen sind häufig falsch. Wie schon gesagt: Wer ein ungutes Bauchgefühl hat, sollte sich eine Zweitmeinung einholen. Nichts anderes mache ich doch auch, wenn ich mit meinem Hausarzt unzufrieden bin. So kritisch sollte man auch bei seinen Versicherungen sein.
Unabhängige Versicherungsberater in Sachsen, die wie Nico Palitzsch Mitglied im BundesVerband der Versicherungsberater sind, finden Sie hier.