Wohngebäudeversicherungen greifen bei Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsche nur dann, wenn zusätzlich eine ergänzende Elementarschutzversicherung abgeschlossen wurde. Darauf weist Fabian Herbolzheimer von der Verbraucherzentrale Sachsen hin. Auch in der Hausratversicherung lässt sich der Schutz dahingehend erweitern. Über diese Police werden beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente versichert.
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