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Wohnung erst nach Besichtigung anzahlen

Manche Angebote im Netz sind zu schön, um wahr zu sein. Wohnungssuchende sollten einige Tipps beachten, um nicht auf Betrüger hereinzufallen.

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Wohnungssuchende sollten erst eine Anzahlung leisten, wenn sie das Objekt vor Ort gesehen haben.
Wohnungssuchende sollten erst eine Anzahlung leisten, wenn sie das Objekt vor Ort gesehen haben. © Symbolfoto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Kehl. Wer im Internet auf Wohnungssuche geht, sollte sich an einige Sicherheitshinweise halten, um sich vor Betrügern zu schützen. So sollten Interessenten niemals Geld überweisen, bevor sie die Immobilie nicht selbst besichtigt haben oder einen Bekannten vorbeigeschickt haben, warnt das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz.

Immer wieder verlangen vermeintliche Vermieter von Wohnungssuchenden, schnell die Anzahlung auf ein ausländisches Bankkonto zu leisten. Verbraucher erkennen dies an der IBAN: Bei deutschen Geldinstituten beginnt sie stets mit dem Länderkürzel DE.

Für Zahlungen sollten Nutzer zudem immer die offiziellen Portalseiten verwenden. Ihre eigenen Bankdaten und Ausweiskopien sollten sie niemals an Unbekannte senden. Betrüger können diese sonst zum Beispiel verwenden, um andere Interessenten zu täuschen.

Bei Verdacht auf Betrug Anzeige erstatten

Haben Wohnungsinteressenten bereits Geld überwiesen, ist es nicht immer möglich, dieses zurückzuholen. Die Verbraucherschützer raten, so schnell wie möglich bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten, den Fall dem Online-Portal zu melden und die Bank oder den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren. Wer mit Kreditkarte gezahlt hat, kann unter Umständen mit einer Zahlungsreklamation sein Geld zurückerhalten.

Ein weiterer Tipp: Mit Online-Suchmaschinen können Nutzer prüfen, ob die Fotos, die zur Anzeige eingestellt wurden, bereits für Wohnungen mit anderer Adresse verwendet worden sind. Dafür suchen sie bei der umgekehrten Bildersuche statt nach einem Suchbegriff nach diesem Bild. Verdächtig ist, wenn Inserate mit einer anderen Ortsangabe angezeigt werden. (dpa-tmn)