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Zahnzusatzversicherungen, mit Sofortleistung?

Zahnzusatzversicherungen sind eine praktische Sache - bewahren sie doch den Verbraucher vor unliebsamen Kostenfallen bei zahnärztlichen Behandlungen, die nicht übernommen werden.

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Besuche beim Zahnarzt verbinden viele Menschen mit Aufregung und Schmerzen.
Besuche beim Zahnarzt verbinden viele Menschen mit Aufregung und Schmerzen. © Ri Butov

Fallen gibt es aber auch bei der Krankenzusatzversicherung selbst, denn auf den zweiten Blick unterscheiden sich etliche Tarife massiv voneinander. Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Sperr- oder Wartezeit sowie der Ausschluss von angeratenen Behandlungen, die verhindern, dass Leistungen in Anspruch genommen werden können Hier kommen Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung ins Spiel. 

Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich erheblich voneinander

In Bezug auf Zahnzusatzversicherungen herrschen hierzulande bei den Verbrauchern weit verbreitete Missverständnisse. Gängig ist zum Beispiel die Ansicht, dass diese Police nur für Zahnersatz wirkliche Vorteile bietet, obwohl die tatsächlichen Benefits in der Praxis weitaus umfangreicher ausfallen. Ein weiteres Vorurteil besteht darin, dass sich diese Tarife nur für Personen mit einem schlechten Zahnzustand eignen oder sie wenn überhaupt erst in einem fortgeschrittenen Lebensalter abgeschlossen werden sollten.

Bei den abgedeckten Leistungen lässt sich konstatieren, dass der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung neben dem Zahnersatz sowohl für die Zahnvorsorge, als auch für folgende Leistungen empfehlenswert ist:

● Zahnfüllungen

● Wurzelbehandlungen

● Parodontitis-Behandlungen

● Kieferorthopädische Behandlungen

● Professionelle Zahnreinigung

Je nach in Anspruch genommener Leistung differieren die GKV-Erstattungsätze. Bei Zahnfüllungen für Erwachsene werden beispielsweise im Frontzahnbereich nur Komposit-Füllungen bezahlt, während bei Wurzelbehandlungen der Zahn für eine Kostenübernahme erst einmal als erhaltungswürdig eingestuft worden sein muss. Beim Zahnersatz übernehmen die Krankenkassen dagegen nur 50 bis 65% der sogenannten Regelversorgung, sodass Patienten hier am ehesten von der Zusatz-Police profitieren.

Detailunterschiede bei den Tarifen betreffen primär die zu zahlenden Beiträge, die Höhe der Versicherungsleistungen, die versicherten Bereiche, die Existenz und Dauer von Leistungs- sowie Summenbegrenzungen und schließlich auch die sogenannte Warte- oder Sperrzeit. 

Zahnzusatzversicherungen ohne Sperrzeit?

Üblich ist bei Zahnzusatzversicherungen, dass Patienten nicht unmittelbar nach dem Abschluss des Tarifs Leistungen vom Versicherer beanspruchen können, sondern es eine Sperrzeit von etwa drei bis acht Monaten gibt. Darüber hinaus sind bei fast allen Gesellschaften Leistungen für bereits angeraten Behandlungen ausgeschlossen. Die Versicherungsgesellschaften möchten damit erreichen, dass sich Patienten frühzeitig um eine Police kümmern und nicht erst dann, wenn in Kürze Behandlungen erforderlich sind. Anders verhält sich dies bei den weitaus selteneren Tarifen mit Sofortleistung.

Im Netz gibt es informative Vergleichsportale, auf denen Verbraucher die für sie passende Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung ausfindig machen können. Demnach zahlen diese Policen anfallende Behandlungen mit sofortiger Wirkung. Dies gilt selbst dann, wenn vor dem Abschluss des Tarifs eine Behandlung von ärztlicher Seite schon angeraten worden ist und wenn schon Zähne fehlen oder demnächst gezogen werden sollen. Patienten können, wenn sie einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, umgehend nach Versicherungsbeginn einen Heil- und Kostenplan durch den behandelnden Arzt anfertigen lassen.

Patienten müssen bei einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung mit Beiträgen von um die 20 bis 30 Euro pro Monat rechnen. Abhängig gemacht werden sollte die finale Entscheidung für oder gegen einen spezifischen Tarif u.a. davon, ob aktuell schon fehlende Zähne vorhanden sind und ob eine Behandlung bereits angeraten worden ist. 

Was ist sonst noch in Verbindung mit Tarifen mit Sofortleistungen beachtenswert?

Wer sich für einen Tarif mit Sofortleistung entscheiden möchte, sollte wissen, dass es auch hierbei noch einmal Unterschiede gibt. Eine gängige Praxis sind Verträge, die lediglich den oben schon angesprochenen Festkostenzuschuss der Regelversorgung in Höhe von maximal 65% verdoppeln. Für einen Versicherten, der etwa 35 Jahre alt ist, fallen hierbei Kosten an, die weitestgehend den Beiträgen von Versicherungen entsprechen, die die Zahnarztrechnung nahezu vollständig übernehmen. Deshalb empfiehlt sich ein Rückgriff auf Festkostenzuschuss-Tarife nur wenn keine alternativen Tarife zur Verfügung stehen.

Eine weiterer Hinweis gilt für Tarife, die damit werben, keine Gesundheitsfragen zu stellen. Versicherte gehen in diesem Zusammenhang nicht selten davon aus, dass sämtliche schon ausgesprochene Behandlungsempfehlungen aufgrund bestehender Zahnprobleme mit zu den abgesicherten Leistungen gehören. Jedoch ist das Gegenteil der Fall - außerdem sind schon fehlende Zähne ebenfalls nicht von Versicherungsleistungen umfasst.

Zusammenfassend lässt sich resümieren, dass Sofortleistungstarife am ehesten für Personen mit einem schon bestehenden Zahndefekt geeignet sind. Dadurch, dass dies bereits in den zu zahlenden Beiträgen berücksichtigt ist, greifen sämtliche andere Patientengruppen besser auf Normaltarife zurück. 

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur T. Eckert.