Zittau
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Zauberpilze in der Handtasche

Die Bundespolizei hat in Zittau einen Renault gestoppt - und wurde bei einer Tschechin fündig. Am Bahnhof endete die Reise für eine Weißrussin.

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Das sind keine herkömmlichen Pilze, sondern diese rufen eine halluzinogene Wirkung hervor.
Das sind keine herkömmlichen Pilze, sondern diese rufen eine halluzinogene Wirkung hervor. © Bundespolizei

Beamte des Bundespolizeireviers Zittau haben am Sonntag gegen 3 Uhr eine Drogenfahrt in Zittau beendet. So kontrollierten sie einen Renault, in dem eine 28- und ein 33-jähriger Tscheche saßen. "Die Überprüfung beider Personen war negativ", berichtet die Bundespolizei. Jedoch wusste sie, dass der Mann bereits gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat. 

Diese Information veranlasste die Beamten das mitgeführte Gepäck der beiden genauer in Augenschein zu nehmen. In der Handtasche der Frau entdeckten sie eine Folientüte mit  etwa 6,5 Gramm getrockneten Pilzen. Solche, die in Deutschland als verbotene Substanz eingestuft werden, da sie halluzinogene Wirkung haben. Bekannt sind sie auch unter dem Namen "Zauberpilze".

Neben der Sicherstellung der Pilze leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Ebenfalls am Sonntag hat die Bundespolizei eine 33-Jährige am Bahnhof in Zittau kontrolliert, die kurz zuvor mit einem Zug aus Tschechien anreiste. Sie wies sich mit einem weißrussischen Reisepass und einem tschechischen Aufenthaltstitel aus. "Beides war auch noch zeitlich gültig, jedoch der Aufenthalt im Schengengebiet auf insgesamt 75 Tage beschränkt", so die Bundespolizei. 

Nachdem die Beamten die Stempel im Reisepass überprüften, stellten sie fest, dass die Weißrussin die Zeit überschritten hat. Die Beamten eröffneten ein Ermittlungsverfahren und übergaben die 33-Jährige an die tschechischen Behörden.

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