Zeitung erhält Bundeswehrakte über Uwe Mundlos

Leipzig. Das Verteidigungsministerium muss der Zeitung Die Welt Personalakten der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem NSU-Terroristen Uwe Mundlos aushändigen. Es müssen jedoch lediglich jene Seiten aus den Akten der 70 Soldaten herausgegeben werden, die Mundlos betreffen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagabend. Personenbezogene Daten Dritter in diesen Auszügen müssen geschwärzt werden.
Der Verlag Axel Springer streitet seit sieben Jahren mit dem Ministerium um die Herausgabe. Zudem hatte er unter anderem Einsicht in Unterlagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Munitionsdiebstählen aus Bundeswehrbeständen Anfang der 1990er-Jahre verlangt. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hatte dem im Mai 2017 stattgegeben. Bei dieser Entscheidung liegen nach Auffassung der Leipziger Richter jedoch Rechtsfehler vor, sie verwiesen diesen Teil zurück nach Münster. Das OVG hätte die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Informationen nicht ohne ein sogenanntes In-Camera-Verfahren verneinen dürfen, betonte der Vorsitzende des 7. Senats am Bundesverwaltungsgericht. Bei einem In-Camera-Verfahren werden einer anderen Kammer des Gerichts die Unterlagen zur Prüfung vorgelegt, ohne dass alle Prozessbeteiligte Einblick bekommen.
Um die Personalakte von Mundlos selbst ging es in diesem Verfahren nicht mehr. Diese liegt dem Verlagshaus und auch anderen Medien bereits vor. Demnach war die rechte Gesinnung von Mundlos bereits in dessen Wehrdienstzeit aufgefallen. Sein Kompaniechef plädierte damals für sieben Tage Disziplinararrest. Antreten musste Mundlos die Strafe aber nie.
Ein Prozessvertreter des Ministeriums hatte in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in Leipzig gesagt, dass die 70 Personalakten nach einer raschen Durchsicht keinerlei Bezüge zu Mundlos ergeben hätten. Damit wollte sich das Verlagshaus aber nicht zufriedengeben. „Es gibt genügend Fälle, in denen die Presse mehr gefunden hat“, betonte Rechtsanwalt Christoph Partsch, der Axel Springer vertritt. Er bewerte die jetzige Entscheidung als „Stärkung der Pressefreiheit“. (dpa)