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Zensus-Klage wird wohl beendet

Durch die Volkszählung hatte Freital rund 850 Einwohner verloren. Nun deutet sich ein Ende des Rechtsstreits darum an.

Von Christian Eißner & Tobias Winzer
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© Foto: dpa

Der Zensus im Jahr 2011 brachte Freital statistisches Ungemach. Die Stadt musste zum Stichtag 9. Mai 2011 ihre Einwohnerzahl um 858 Bürger nach unten korrigieren. Die Volkszählung brachte eine neue Statistik hervor, und die zählte damals nur noch 37 530 statt 38 388 Einwohner. Freital war nicht die einzige Stadt in Deutschland, die aufgrund der Rechenmodelle der Zensus-Statistiker schrumpfte. Wie viele andere betroffene Kommunen klagte Freital gegen die Zensus-Methoden. Die Klage führte Pirna an, stellvertretend für weitere Städte im Raum Dresden, wie Neustadt, Wilsdruff und Zittau.

Diese beim Verwaltungsgericht Dresden nach wie vor anhängige Klage will Pirna jetzt zurückziehen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September 2018, bei der die obersten Verfassungsrichter im Falle Berlins den Zensus als grundsätzlich verfassungskonform werteten – auch wenn die Erhebungsmethoden statistische Ungenauigkeiten bezüglich der Einwohnerzahlen produzierten.

Nach diesem Grundsatzurteil sieht Pirna wenig Chancen, vor dem Dresdner Verwaltungsgericht ein anderes Ergebnis zu erzielen. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat nun, die Klage fallenzulassen. Entscheiden müssen die Räte auf ihrer Sitzung am kommenden Dienstag. Lässt Pirna die Klage beim Verwaltungsgericht fallen, hat das auch Auswirkungen auf die Ambitionen der anderen betroffenen Kommunen.

Sie könnten sich dem Rückzug von Pirna anschließen oder es müsste sich eine andere Gemeinde oder Stadt findet, die die Klageführung übernimmt.

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