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Zittau gewinnt das dritte Mal gegen NPD

Auch vom Bundesverfassungsgericht gab es Rückendeckung für die Entfernung von drei Wahlplakaten durch die Stadt. Das Zittauer Modell macht deshalb nun Schule.

Von Jan Lange
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Die NPD hat mit diesem Plakat geworben.
Die NPD hat mit diesem Plakat geworben. © Archiv: Nikolai Schmidt

Die von der Stadt Zittau entfernten NPD-Wahlplakate müssen vor der Wahl am Sonntag nicht wieder aufgehangen werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte heute den Antrag der rechtsextremen Partei auf eine einstweilige Anordnung ab, wie die SZ vonseiten der Stadtverwaltung erfahren hat. Die NPD wollte mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht erreichen, dass ihre Plakate mit der Aufschrift "Migration tötet" wieder an ihren ursprünglichen Standorten aufgehangen werden. 

Mit der Entscheidung der Karlsruher Richter hat die Stadt Zittau ein drittes Mal gegen die NPD gewonnen. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden und das Oberverwaltungsgericht Bautzen gaben der Stadt Recht. Der städtische Ordnungsdienst von Zittau hatte die drei Wahlplakate entfernt, weil der darauf stehende Slogan den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle. Die Richter in Dresden und Bautzen teilten die Auffassung der Stadt Zittau. Damit werde die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten angegriffen, hieß es in der Begründung.

Die NPD wollte das nicht akzeptieren und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Sie beruft sich auf die Meinungsfreiheit und sieht sich in ihrem Wahlkampf behindert.

Das Bundesverfassungsgericht sah die strengen Maßstäbe für eine einstweilige Anordnung nicht erfüllt und lehnte deshalb den Antrag der rechtsextremen Partei ab. "Diese Entscheidung ist unanfechtbar", erklären die Karlsruher Richter abschließend in ihrer Begründung. Das oberste deutsche Gericht sieht die Chancengleichheit im Wahlkampf nicht beeinträchtigt, da die NPD die Möglichkeit hat, mit besagten Plakaten außerhalb der Stadt Zittau zu werben oder mit anderen Werbeformen auf sich aufmerksam zu machen. 

Allerdings wird das außerhalb Werben mit besagten NPD-Plakaten erschwert. Am Freitagvormittag entfernte auch die Stadt Görlitz die Plakate mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet". Görlitz hatte im Gegensatz zu den Zittauern erst eine Anordnungsverfügung erlassen, auf die die NPD mit Widerspruch reagierte. Nun ist die Nachbarstadt auf das Zittauer Modell umgeschwenkt. Laut SZ-Informationen gibt es mittlerweile auch eine offizielle Anweisung der Landesdirektion an alle Kommunen, sich an die Zittauer Verfahrensweise zu halten.

Der NPD bleibt nach der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Darüber müsste dann in einer Hauptverhandlung entschieden werden, so die Richter des obersten deutschen Gerichts.

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