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Zittauer Finanzstreit: Ex-Stadtjustiziar widerspricht AfD

Stadtratsfraktionschef Jörg Domsgen hatte gesagt, dass er als Aufsichtsrat des Stadtkonzerns Dinge weiß, die er nicht einmal im Stadtrat sagen darf.

Von Thomas Mielke
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Horst Schiermeyer (rechts) widerspricht den Aussagen von Jörg Domsgen
Horst Schiermeyer (rechts) widerspricht den Aussagen von Jörg Domsgen © Matthias Weber/Rafael Sampedro/SZ-Montage

Horst Schiermeyer, bis zur Pensionierung oberster Jurist der Zittauer Stadtverwaltung und Mitglied von Bündnis 90/Grüne, widerspricht einer öffentlichen Aussage von Jörg Domsgen, AfD-Fraktionschef im Stadtrat, im Streit um die Gewinnausschüttung des Stadtkonzerns SBG. Domsgen hatte auf SZ-Anfrage gesagt, dass er als Aufsichtsrat des Stadtkonzerns Dinge weiß, die er nicht einmal im Stadtrat sagen darf. "Zwar ergibt sich aus dem GmbH-Gesetz und dem Aktien-Gesetz eine grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern, diese wird aber durchbrochen durch Paragraf 98, Absatz 3, Sächsische Gemeindeordnung", so Schiermeyer gegenüber der SZ. Darin heißt es: "Die von der Gemeinde entsandten oder zur Wahl vorgeschlagenen Mitglieder des Aufsichtsrates haben den Gemeinderat oder einen beschließenden Ausschuss ... frühzeitig über alle Angelegenheiten des Unternehmens von besonderer Bedeutung zu unterrichten." Auf Basis von Experten-Kommentaren zu ähnlichen Sachverhalten und Urteilen des Bundesverfassungsgerichts kommt Schiermeyer zu dem Schluss: "Da die Frage, ob die SBG rund 200.000 Euro mehr oder weniger an die Gesellschafterin Stadt ausschütten soll, offensichtlich eine "Angelegenheit des Unternehmens von besonderer Bedeutung" ist, sind die vom Stadtrat entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrates der SBG nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, dem Stadtrat die Gründe für ihren Beschluss mitzuteilen."

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