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Baufälliges Haus muss notgesichert werden

Das seit Jahren leerstehende Gebäude an der Äußeren Oybiner Straße in Zittau steht unter Denkmalschutz. Ein Abriss kommt auch aus anderem Grund nicht infrage.

Von Jana Ulbrich
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Die rechte Hälfte dieses Doppelhauses an der Äußeren Oybiner Straße in Zittau gehört der Stadt. Die muss es jetzt notsichern.
Die rechte Hälfte dieses Doppelhauses an der Äußeren Oybiner Straße in Zittau gehört der Stadt. Die muss es jetzt notsichern. © Matthias Weber/photoweber.de

Immobilienbesitz kann eine große Last sein. Und die Stadt Zittau kann ein Lied davon singen: Zahlreiche einst prachtvolle Villen und Bürgerhäuser im Stadtgebiet stehen heute leer, sind baufällig und teilweise sogar einsturzgefährdet. Nicht alle maroden Bauten gehören Privateigentümern, auch die Stadt selbst besitzt mehrere solcher Objekte, darunter die Hälfte eines markanten Gebäudes an der Äußeren Oybiner Straße, das nun einzufallen droht.

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