Knapp 1.500 Pächter von Zittauer Grundstücken, auf denen ihre früheren Privatgaragen stehen, verlieren nun die Gebäude ohne Gegenleistung - wenn sie den Pachtvertrag kündigen oder die Garage vermieten wollen. "Einer Überlassung der Garage an einen Dritten wird zukünftig nicht mehr zugestimmt", hat der Stadtrat kürzlich beschlossen. Kündigt der Pächter, muss er die Garage abreißen. Oder er übergibt der Stadt das Bauwerk. Vorausgesetzt, es ist noch nutzbar.
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