Hochprozentigen gab es nach dem Krieg nur auf Zuteilung

Um vor 75 Jahren eine gerechte Verteilung von Spirituosen zu erreichen, konnten sich Bezugsberechtigte ab 1. April 1947 bei konzessionierten Verkaufsstellen melden. Sie erhielten dort eine Nummer. Und je nach Eingang von Lieferungen konnte in der Reihenfolge der Nummern pro Kopf eine 0,7 Liter-Flasche gekauft werden.
In der Regel war das Trinkbranntwein, Likör gab es vorrangig für die weibliche Bevölkerung. Ein Qualitätsanspruch bestand nicht. „Die Belieferung ist nur nach Maßgabe der Rohstoffe möglich, so dass Ansprüche auf eine bestimmte Qualität nicht gestellt werden können“, informierten die Behörden. Erwerben konnte man die Mangelware allerdings nur, wenn man den Abschnitt SI vom „Bezugsausweis 1947 für Tabakwaren und Sonderzuweisungen“ abgab. Ein solcher Bezugsausweis ähnelte einer Lebensmittelkarte, denn es waren ja auch andere Konsumgüter, so Heizmaterial, Kleidung und eben auch Zigaretten und Alkohol rationiert. Außerdem brauchte man für Spirituosen zwei leere 0,7 Liter-Flaschen - für eine Volle.
Gesundheits- oder Suchtbedenken dürften damals kaum jemanden davon abgehalten haben, diese Zuteilung zu beantragen. Vollkommen unabhängig von Qualität und Sorte galten diese Getränke auch als wertvolle Tauschware. Und natürlich waren sie ein „Seelentröster“. (Rß)