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Ärger um die Maskenpflicht in Zittauer Bibliothek

Die Zittauer Christian-Weise-Bibliothek darf nur betreten, wer einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Auch ein ärztliches Attest auf Befreiung zählt da nicht. Ist das rechtens?

Von Jana Ulbrich
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In der Zittauer Kreisbibliothek gilt strikte Maskenpflicht. Für Leiterin Carola Becker (r.), hier im Archivbild mit Mitarbeiterin Viktoria Stabrey, sei das die einzige Chance, die Corona-Regeln einzuhalten.
In der Zittauer Kreisbibliothek gilt strikte Maskenpflicht. Für Leiterin Carola Becker (r.), hier im Archivbild mit Mitarbeiterin Viktoria Stabrey, sei das die einzige Chance, die Corona-Regeln einzuhalten. © Matthias Weber/photoweber.de

Der Junge, zehn Jahre alt, muss draußen bleiben. Zutritt zur Christian-Weise-Bibliothek in Zittau bekommt ausschließlich, wer einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Der Zehnjährige trägt keinen. Und auch sein Opa nicht, mit dem der Junge gekommen ist. Sie zeigen stattdessen zwei ärztliche Atteste vor, die sie von der Masken-Pflicht befreien. Aber solche Atteste zählen nicht in der Bibliothek.

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