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Was sollen Zittaus Rathaus-Säle und Co. an Miete kosten?

Die Stadt Zittau hat erst dieses Jahr eine Nutzungs- und Entgeltordnung für kommunale Räume beschlossen. Nun gab es schon Anpassungsbedarf.

Von Thomas Christmann
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Schon seit Jahren werden 100 sozial engagierte Kinder von der Kinderstiftung, dem Deutschen Kinderschutzbund und der Stadtverwaltung zur Weihnachtsfeier eingeladen. Der kann auch für andere Veranstaltungen gemietet werden.
Schon seit Jahren werden 100 sozial engagierte Kinder von der Kinderstiftung, dem Deutschen Kinderschutzbund und der Stadtverwaltung zur Weihnachtsfeier eingeladen. Der kann auch für andere Veranstaltungen gemietet werden. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Im Zittauer Bürgersaal werden nicht nur Beschlüsse des Rates gefasst, er dient auch immer wieder für Veranstaltungen wie zum Beispiel die jährliche Kinderweihnacht. Um ihn und andere kommunale Räume zu vermieten, hat die Stadt zum Jahresanfang eine Nutzungs- und Entgeltordnung eingeführt. Seither gelten verbindliche Regeln und Preise für Vereine, Verbände, Organisationen, Vereinigungen, Bürgerinitiativen, aber auch Privatpersonen. Neben Räumen im Rathaus können Bürger auch die beiden Säle im Jugendhaus Villa oder die Aula in der Weinauschule für ihre Veranstaltungen nutzen, sofern sie keinen politischen Charakter haben oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder Grundrechte richten. Dazu bietet die Stadt kostenpflichtige Leistungen an wie die Leihe von Beamer, Leinwand und Klavier, aber auch Verkehrsgarten, Hüpfburg und Pavillon.

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