SZ + Zittau
Merken

Skifahrerin gegen Lausche-Verein: Das Urteil ist gefallen

Nach einem Sturz bei Dunkelheit verlangt eine Skifahrerin Schmerzensgeld vom Liftbetreiber aus dem Zittauer Gebirge. Aber ist der Verein tatsächlich schuldig?

Von Jana Ulbrich
 3 Min.
Teilen
Folgen
Der Skilift am Lausche-Hang im Zittauer Gebirge wird von einem Verein betrieben.
Der Skilift am Lausche-Hang im Zittauer Gebirge wird von einem Verein betrieben. ©  Archivfoto: Rafael Sampedro

Nora Schletter, Richterin am Görlitzer Landgericht, hat am Dienstag ihre Entscheidung in einem außergewöhnlichen Zivilverfahren verkündet. Es ist ein Fall, wie es ihn bisher wohl auch bundesweit noch nicht gegeben hat: Eine junge Skifahrerin hatte den Alpinen Skiverein an der Lausche auf Schmerzensgeld und finanzielle Entschädigung verklagt. Sie hatte sich Anfang März 2018 beim Nachtskilauf auf dem Abfahrtshang bei einem Sturz verletzt - zu einem Zeitpunkt, als die Veranstaltung bereits beendet und das Flutlicht ausgeschaltet war.

Ihre Angebote werden geladen...