Ärger wegen der Grundsteuer in Seifhennersdorf - und kein Ende in Sicht

Frank van Semmern kennt bessere Briefwechsel als die mit dem Finanzamt in Löbau. Der Seifhennersdorfer hat sich bemüht, seine Grundsteuererklärung zeitnah abzugeben. Doch dessen Bearbeitung im Finanzamt bezeichnet er nun als realitätsferne Bürokratie. "Seit etwa einem Jahr streite ich mich nun schon mit dem Finanzamt wegen meiner Grundsteuerklärung", schildert er. Mehrmals ist Frank van Semmern seitdem in Widerspruch gegangen.
Er ist Eigentümer einer ehemaligen sogenannten landwirtschaftlichen Hofstelle am Mönchsbergweg in Seifhennersdorf. Das Grundstück der Familie ist 4.117 Quadratmeter groß. Bebaut ist es mit einem Wohnhaus, mit integriertem Stallteil und einer Rauhfutterlagerstätte. Zudem befinden sich auf dem Grundstück eine Scheune und ein größerer Schuppen. Der Rest ist Hoffläche, Grünfläche und eine Streuobstwiese.
Von der Stadt Seifhennersdorf ist das Flurstück am Mönchsbergweg dem Außenbereich zugeordnet. Auch im Grundbuch in Zittau wird es aktuell so geführt, schildert Frank van Semmern.
Für ihn ist es unerklärlich, warum in der Vorlage des Finanzamtes zu seiner Grundsteuererklärung nun bei seinem Grundstück eine Fläche von 2.195 Quadratmeter unter der Rubrik "tatsächliche Nutzung" als Wohnbaufläche geführt wird. Wie das Finanzamt auf diese Zahl kommt, ist für ihn nicht nachvollziehbar. Er wüsste gern, wie das Amt auf 2.195 Quadratmeter kommt. "Für mich ist die Zahl frei erfunden", schildert er.
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Der Entwicklungszustand seines Grundstückes gilt als baureifes Land. Als Bodenrichtwert legt das Amt für Frank van Semmerns Grund und Boden 19 Euro pro Quadratmeter zugrunde. Auch das ist ihm viel zu hoch. Weil er in Widerspruch ging, soll er nun dem Finanzamt den Bodenrichtwert mitteilen. Er weiß gar nicht, wie er das rausfinden soll. "Ich bin im Grundbuchamt und in der Geschäftsstelle des Gutachter-Ausschusses gewesen. Nirgendwo gibt es eine Änderung oder Erklärung für meinen jetzigen Grundsteuerbescheid", ärgert er sich.
"Das Finanzamt hat Scheune, Schuppen und alles mit als Wohnbebauung gerechnet", sagt er. "Da diese Vorgaben realitätsfremd sind und von mir nicht akzeptiert werden, gibt es nun seit fast einem Jahr Schriftverkehr und Telefonate mit dem Finanzamt", sagt er. Um sich ein Bild von seinem Grundstück machen zu können, hat er dem Amt einen Ortstermin vorgeschlagen. Doch darauf geht das Amt nicht ein.
Auf eine Anfrage der SZ zu dem Sachverhalt, bittet das Finanzamt in Löbau um Verständnis dafür, zu einem konkreten Steuerfall grundsätzlich wegen des Steuergeheimnisses keine Auskunft zu geben und antwortet so:
- Sie haben Hinweise, Kritik oder Lob? Dann schreiben Sie uns per E-Mail an [email protected]ächsische.de oder [email protected]ächsische.de
Die für die Grundsteuer angesetzten Daten beruhen auf den Angaben des Katasteramts und des Gutachterausschusses. Bodenrichtwerte und die "Art der Nutzung" sind für das Finanzamt bindend. Die im Grundsteuerportal angegebene "Tatsächliche Nutzung" dient ausschließlich als Anhaltspunkt für die Angabe der steuerlichen Nutzung für wirtschaftliche Einheiten der Land- und Forstwirtschaft. Für wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens hat die "Tatsächliche Nutzung" für das Finanzamt keine Bedeutung.
Das Löbauer Finanzamt will die Grundsteuererklärung von Frank van Semmern unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien bearbeiten. Der Seifhennersdorfer Familie hilft diese Antwort nicht. Sie erklärt ihnen nicht, wie die 2.195 Quadratmeter als Wohnbaufläche ermittelt wurden.
Rund 113 Euro hat Frank van Semmern bisher an Grundsteuer gezahlt. Künftig soll er ein Vielfaches mehr bezahlen.