Besucht man einen Strafprozess am Zittauer Amtsgericht oder auch am Görlitzer Landgericht, hört man bei zig Fällen in den Plädoyers und auch in der folgenden Urteilsbegründung den einen Satz: "Strafmildernd ist zu berücksichtigen, dass die Tat schon lange zurückliegt." Dieser Satz fällt nicht etwa, weil die verhandelte Straftat erst lange Zeit nach ihrer Begehung entdeckt wurde. Nein, Rabatt für Straftäter gibt es regelmäßig deswegen, weil die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft und die anschließende juristische Aburteilung mitunter Jahre dauern. Und der Zittauer Amtsrichter Holger Maaß ist überzeugt: "Das Problem wird sich in Zukunft noch verschärfen."
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