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Brutale Attacke gegen 78-Jährigen?

Das Amtsgericht Zittau verhandelt gegen einen Friedersdorfer wegen Körperverletzung. Doch es gibt erhebliche Zweifel an der Tat.

Von Markus van Appeldorn
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Das Amtsgericht Zittau verhandelte wegen zahlreicher Delikte gegen einen Friedersdorfer.
Das Amtsgericht Zittau verhandelte wegen zahlreicher Delikte gegen einen Friedersdorfer. © Matthias Weber (Archiv)

Es war gleich ein ganzes Bündel Anklagen, wegen der sich jetzt ein 48-jähriger Friedersdorfer vor dem Amtsgericht Zittau zu verantworten hatte. Körperverletzung gegen seine Verlobte, Urkundenfälschung, Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung. Ja, all das gab er unumwunden zu. Bloß einen Vorwurf wollte der Angeklagte nicht auf sich sitzen lassen. Nämlich den, einen 78-Jährigen mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt und weiter bedroht zu haben - und die Beweislage dafür ist auch überaus fragwürdig.

Im Kern ging es bei dem Vorwurf um eine Meinungsverschiedenheit in einer Mietangelegenheit. Der 78-jährige Eibauer hatte dem Angeklagten eine Halle auf einem seiner Grundstücke in Eibau vermietet. Als er das Grundstück verkaufen wollte, drohte dem Angeklagten sein Mietvertrag verloren zu gehen. Und das soll der mit aller Gewalt zu verhindern versucht haben.

Es soll nie einen Faustschlag gegeben haben

Die Anklage wirft dem Mann nun vor, er habe den 78-Jährigen in dessen Werkstatt niedergeschlagen und dabei schwer verletzt. Anschließend habe er ihm gedroht, dass er ihn und seine Familie "vernichten" werde, wenn die Kündigung des Mietvertrages nicht zurückgenommen werde. Angeklagt war das als Körperverletzung und versuchte Nötigung.

Der Angeklagte indes schilderte jenes Geschehen von einem Maitag im Jahr 2020 völlig gegensätzlich - einen Angriff auf den 78-Jährigen durch ihn habe es nie gegeben. "Wir waren in seiner Werkstatt verabredet. Er wollte mir andere Hallen von sich auf einem anderen Grundstück zeigen und mir zur Miete anbieten", erzählt der Angeklagte. Als er aber in der Werkstatt angekommen sei, habe er den alten Mann auf dem Boden liegend und blutend aufgefunden und besorgt gefragt, was mit ihm los sei. "Der hat gesagt: ,Ach, da bin ich wohl mal wieder umgefallen'", schildert der Angeklagte. Danach habe man sich ganz normal unterhalten, ohne dass es zu einer Drohung seinerseits gekommen sei.

Zweifel an Schilderung des Geschädigten

Der als Zeuge geladene Senior wiederholt im Gericht die Vorwürfe. Er habe gerade unter einem Lkw gelegen und diesen repariert. In dem Moment sei die offenstehende Tür des Lkw gegen sein Bein geschlagen. "Als ich unter dem Lkw raus bin, habe ich sofort einen Faustschlag ins Gesicht bekommen und bin wieder unter den Lkw geflogen", erzählt er.

Doch diese Schilderung bereitet gleich mehrere Beweisprobleme. Zum einen: Er hat gar nicht gesehen, wer ihm den angeblichen Faustschlag verpasste. "Erst als ich wieder zu mir kam, habe ich den Angeklagten wahrgenommen", sagt er. Der Richter will wissen, ob er sich möglicherweise am Kopf gestoßen habe, als er unter dem Lkw hervorgekommen sei - ein klarer Zweifel daran, ob es je einen Faustschlag gegeben hat. Der Zeuge verneint das. Und noch etwas anderes belastet die Glaubwürdigkeit der Aussage: Bei dem Lkw, den der alte Mann reparierte, ist es aufgrund dessen Bauart beinahe unmöglich, dass eine zufallende Tür dessen Bein berührt, wenn man darunter liegt.

Das Gericht will zu diesem Tatvorwurf und einer weiteren Anklage gegen den Mann noch Zeugen hören. Das Verfahren wird am 10. März um 9 Uhr am Amtsgericht Zittau fortgesetzt.

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