Corona vermag augenscheinlich auch bei der Justiz gewisse Stilblüten zu treiben. So eine bekommt am eigenen Leib gerade ein Mann zu spüren, gegen den das Amtsgericht heute wegen Körperverletzung verhandelt. Und der Mann sitzt derzeit in Haft - aus dem wahrscheinlich kuriosesten Grund, aus dem je ein Haftbefehl erlassen wurde: Er sitzt in Haft, weil er in Corona-Quarantäne war.
Der Vorwurf gegen den Angeklagten wiegt nicht so schwer. Er hatte eine körperliche Auseinandersetzung im Straßenverkehr, wie es vom Gericht heißt. Deswegen hatte das Gericht auch im Dezember schon mal gegen ihn verhandelt. Ein ebenfalls für den Dezember anberaumter Fortsetzungstermin war dann aber geplatzt. Der Mann war nämlich nach Polen gefahren und hatte sich nach seiner Rückkehr in Quarantäne begeben müssen. "Daraufhin hat der Kollege Haftbefehl erlassen, um eine erneute "Flucht in die Quarantäne" zu unterbinden", informiert Amtsrichter Holger Maaß dazu auf SZ-Anfrage.
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