Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien: An Corona erkrankt - Gehalt gestrichen
Eine der größten Errungenschaften des Sozialstaats ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese gesetzliche Regelung schützt Arbeitnehmer vor unverschuldet sozialer Not und Mittellosigkeit. Erste Ansätze fanden sich schon in den bismarckschen Gesetzen der 1880er-Jahre. Mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz von 1994 regelte der Gesetzgeber auch die letzten Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten. Bis zu sechs Wochen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung - so steht es im Gesetz. Bloß bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien schien man dieses Gesetz auf ganz eigene Art zu interpretieren - jedenfalls wenn es um Arbeitnehmer ging, die an Corona erkrankt waren und ausfielen. Diese Erfahrung mussten in den letzten Monaten zahlreiche Mitarbeiter des Geldinstituts machen.