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Prozess wegen Erpressung endet mit Fast-Freispruch

Statt einer ursprünglich drohenden Freiheitsstrafe soll der Zittauer nun eine Geldstrafe zahlen. Wie es dazu kam.

Von Frank Thümmler
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Symbolfoto
Symbolfoto © David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

Der Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung, dem ein 42-jähriger Zittauer Einzelunternehmer im Baudienstleistungsbereich jetzt vor Gericht ausgesetzt war, ist in sich zusammengefallen. Am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Görlitz am Dienstag hatte der angebliche Geschädigte eingestanden, sich wegen seines damaligen Drogenkonsums nur bruchstückhaft an den Vorfall im September 2020 erinnern zu können und sich darüber hinaus in vielerlei Widersprüche verstrickt.

"Schon allein, ob überhaupt eine Forderung bestand, also die Grundlage für den bestehenden Tatvorwurf, ließ sich nicht klären", sagt der Vorsitzende Richter, Uwe Böcker. Und an das Kerngeschehen, - eine Bedrohung mit einem großen Messer - konnte sich der polnische Zeuge vor Gericht nicht erinnern, auch nicht genau an verbale Bedrohungen. Das war auch deshalb verwunderlich, weil der Zeuge Erinnerungen an verschiedene Details unmittelbar davor und danach schon ausgesagt hatte.

Bedrohung steht im Raum

Unmittelbare Zeugen für das Geschehen gab es nicht. Die Freundin des Zeugen, nach dessen Aussagen selbst auch Drogenkonsumentin, stand nach seinen Angaben wohl nicht in nah genug am Geschehen. "Damit war klar, dass der Angeklagte nicht wegen einer schweren räuberischen Erpressung verurteilt werden kann", sagt Richter Böcker. Das Verfahren wurde auch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, gegen den Zittauer eine Geldstrafe von 500 Euro ausgesprochen. Wenn er diese zahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Warum es keinen Freispruch gab? "Es stand noch eine Bedrohung im Raum. Schließlich soll der Angeklagte ja mit einem Messer und verbal gedroht haben", so der Richter. Die Freundin des Hauptzeugen war am Dienstag nicht erschienen, weil sie nach ihren Angaben krank war. Der Angeklagte kann jetzt entscheiden, ob er das Verfahren unter diesen Bedingungen nun beendet und das Risiko einer Aussage dieser Frau damit umgeht, erklärt Uwe Böcker. In diesem Fall muss der Angeklagte laut Beschluss auch ein Drittel der Verfahrenskosten – geschätzt 500 bis 700 Euro tragen.