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Wer legte den Gullydeckel auf die Löbauer Straße?

Das Amtsgericht Zittau verhandelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - und der Angeklagte ist kein höflicher Mensch.

Von Markus van Appeldorn
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Das Amtsgericht Zittau.
Das Amtsgericht Zittau. © Matthias Weber (Archiv)

Das war eine gefährliche Dummheit, die sich da jemand am frühen Morgen des 1. November 2020 ausgedacht hatte: Ein Gullydeckel lag da auf der Löbauer Straße in Zittau. Das Hindernis verursachte auch einen Sachschaden an einem Fahrzeug, das darüber fuhr. Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht Zittau verhandelt.

Angeklagt war ein 22-Jähriger wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Er soll es gewesen sein, der den Gullydeckel an jenem Morgen auf die Straße gelegt hatte. Und der Fall schien damals schnell geklärt - denn eine Polizeistreife traf den jungen Mann vor Ort an und kontrollierte ihn. Dabei beschimpfte der Mann einen Polizeibeamten auch noch als „hochnäsigen Pimmel“.

Von der Anklage des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sprach das Amtsgericht den Mann nun jedoch frei. Es sei nicht zweifelsfrei nachweisbar, wer den Gullydeckel auf die Straße gelegt hatte. Wegen der Beleidigung des Polizeibeamten verurteilte das Gericht den Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 25 Euro, also 750 Euro.

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