Manchmal kann man auch ganz unversehens wegen Verwendens von Nazi-Symbolen vor Gericht landen - auch wenn man gar keine solche Gesinnung hat. Diese Erfahrung musste nun ein 58-Jähriger aus Eckartsberg machen. Der Mann hatte unter seinen Carport ein Hakenkreuz in den Boden gepflastert. Und weil man dieses vom gegenüberliegenden Kindergarten aus sehen konnte, brachte ihm das einen Strafbefehl wegen der Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda ein. Weil er dem widersprach, landete der Fall nun vor dem Zittauer Amtsgericht - und so klar, wie er zunächst schien, war er nicht.
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