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Nazi-Symbol oder "esoterisches Glückssymbol"? Prozess um Hakenkreuz

Ein Mann aus Eckartsberg hatte ein sichtbares Hakenkreuz in den Boden seines Carports gepflastert und landet vor dem Amtsgericht Zittau - dort hat er eine originelle Erklärung.

Von Markus van Appeldorn
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Vor dem Amtsgericht Zittau wurde ein ungewöhnlicher Fall um ein Hakenkreuz verhandelt.
Vor dem Amtsgericht Zittau wurde ein ungewöhnlicher Fall um ein Hakenkreuz verhandelt. © dpa/David-Wolfgang Ebener (Symbolfoto)

Manchmal kann man auch ganz unversehens wegen Verwendens von Nazi-Symbolen vor Gericht landen - auch wenn man gar keine solche Gesinnung hat. Diese Erfahrung musste nun ein 58-Jähriger aus Eckartsberg machen. Der Mann hatte unter seinen Carport ein Hakenkreuz in den Boden gepflastert. Und weil man dieses vom gegenüberliegenden Kindergarten aus sehen konnte, brachte ihm das einen Strafbefehl wegen der Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda ein. Weil er dem widersprach, landete der Fall nun vor dem Zittauer Amtsgericht - und so klar, wie er zunächst schien, war er nicht.

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