Überraschungs-Urteil im Abzock-Prozess

Schamloser kann man das Vertrauen eines kranken Menschen nicht missbrauchen: Während ihre gebrechliche Tante (69) in der Klinik lag, soll eine 41-jährige Zittauer Altenpflegerin eine Pflegevollmacht ausgenutzt haben, um deren Konto zu plündern - insgesamt 2.000 Euro. Jetzt gab's in dem Veruntreuungsprozess vor dem Zittauer Amtsgericht ein Urteil.
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Die Tante hatte am 23. Mai 2019 noch aus dem Krankenhaus heraus Strafanzeige gegen ihre Nichte erstattet. Und nachdem es einige Tage zuvor zu einem Zerwürfnis zwischen den beiden Frauen gekommen war, sollte genau der Ablauf jenes Tages beweiserheblich sein. Am Morgen dieses Tages hatte die Nichte die letzten 1.000 Euro vom Konto der Tante abgehoben. Sie erklärte vor Gericht, diese Summe unmittelbar danach zu ihrer Tante ins Krankenhaus nach Görlitz gebracht zu haben - genau wie an zwei Tagen kurz davor Beträge von je 500 Euro. Alle Abhebungen habe sie mit Wissen und auf Anweisung der Tante vorgenommen. Die Tante dagegen bestritt als Zeugin vor Gericht, je etwas von diesem Geld gesehen zu haben, geschweige denn überhaupt von den Abhebungen gewusst zu haben.
Richter knallhart
Die Angeklagte fand zumindest einen milde gestimmten Ankläger. Der Staatsanwalt war zwar überzeugt, dass die Frau die 2.000 Euro unterschlagen hat. Denn ihr Vortrag, das Geld der Tante in die Klinik gebracht zu haben, sei einfach unschlüssig. "Was hätte die Tante innerhalb der wenigen Tage mit dem vielen Geld in der Klinik anfangen sollen?", argumentierte er. Auch sei es nicht plausibel, dass die Nichte noch nach dem Zerwürfnis 1.000 Euro mit dem Einverständnis der Tante abgehoben haben soll. "Vielleicht war sie der Meinung, dass ihr das Geld nach allem, was sie für ihre Tante getan hatte, zustehe", so der Ankläger. Aber die Frau übe als Altenpflegerin einen für die Gesellschaft wertvollen Beruf aus. "Ich bin der Überzeugung, dass Sie nicht ins Gefängnis gehören, sondern in Ihren Beruf", sagte er und forderte eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten. Der Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch. Die Frau habe gar kein Motiv gehabt, ihre Tante auszunehmen, weil sie damals noch als Alleinerbin eingesetzt gewesen sei.
Amtsrichter Kai Ronsdorf war dagegen zu einer anderen Überzeugung gelangt. "Die Geldbeträge passen überhaupt nicht", sagt er. Kein Mensch brauche im Krankenhaus so viel Geld - schon gar nicht, wenn man wie die Tante lange auf der Intensivstation gelegen hätte. Und an jenem entscheidenden 23. Mai habe die Angeklagte ihrer Tante noch Streit-Nachrichten aufs Mobiltelefon geschickt. "Da wollen Sie mir hier doch nicht erzählen, dass Sie Ihrer Tante nach so einer SMS noch 1.000 Euro ins Krankenhaus gebracht haben", so Ronsdorf. Und er stellte der Angeklagten auch ein anderes Charakter-Zeugnis aus, als der Staatsanwalt: "Nach meiner Überzeugung gehören Leute mit so einer Einstellung nicht in den Beruf des Altenpflegers." Das Argument, sie sei als Alleinerbin eingesetzt gewesen, überzeugte den Richter nicht. "Man wollte einfach nicht warten, bis die Tante stirbt", sagte er und verurteilte die Frau zu einem Jahr und zwei Monaten Haft - ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.